Kommunalwahlen und Europawahl 2024

Briefwahl beantragen

Die Wahlberechtigten erhalten ihre Wahlbenachrichtigungen.

Briefwahl kann wie folgt beantragt werden:

  1. Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ein und beantragen Sie auf diesem elektronischen Weg die Zusendung Ihrer Briefwahlunterlagen oder

2. füllen Sie auf der Rückseite den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus und
    a. werfen den Antrag in den Briefkasten am Rathaus in Dannstadt-Schauernheim oder
    b. senden Sie diesen Antrag
        - per Post oder
        - per Telefax 06231/401-115
        - per Email (briefwahl@vgds.de) an die Verbandsgemeindeverwaltung.

3. Persönliche Vorsprache bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung und Abholung der Briefwahlunterlagen sind selbstverständlich auch möglich. Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit der vollständig ausgefüllten Rückseite mit. Die Briefwahlunterlagen können wir Ihnen dann aushändigen. Sie können auch vor Ort direkt wählen.

Beachten Sie aber bitte unbedingt, dass es hierbei zu längeren Wartezeiten kommen wird. Wenn es für Sie machbar ist und Sie die längeren Wartezeiten nicht in Kauf nehmen wollen, nutzen Sie bitte die unter 1. Und 2. genannten Möglichkeiten der Beantragung auf Zusendung der Briefwahlunterlagen. Beachten Sie hierbei bitte die postalische Laufzeit bei der Zusendung der Briefwahlunterlagen per Post.

Auf Grundlage der wahlrechtlichen Vorschriften für die Kommunal- und Europawahl ist eine telefonische Beantragung von Briefwahl nicht zulässig.

Ihre Briefwahlunterlagen werden Ihnen durch uns per Post oder durch Amtsboten zugesandt.

Die Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen an die Verbandsgemeindeverwaltung kann
1. per Post,
2. durch persönliche Abgabe bei der Verbandsgemeindeverwaltungoder auch
3. Einwurf in den Briefkasten beim Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung erfolgen.

Bitte beachten Sie unbedingt die postalische Laufzeit, wenn Sie sich für die Rücksendung per Post entscheiden.

Früheste Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist der 6. Mai 2024. Beachten Sie hierbei bitte unbedingt, dass es sich hier um die früheste Ausgabe von Wahlunterlagen handelt und dieser Termin abhängig davon ist, ob der Verbandsgemeindeverwaltung die Wahlunterlagen (Stimmzettel, Umschläge etc.) bereits vollständig vorliegen.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Verbandsgemeindeverwaltung.

Wir werden Sie gerne unterstützen.

Verbandsgemeindeverwaltung
Dannstadt-Schauernheim

Wahlamt