Bauen + Wohnen

Bauen + Wohnen

Bauleitplanung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Verbandsgemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) zu regeln. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen

  • dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und
  • dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan).

Die Bauleitpläne werden in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gemeindegebiets erforderlich ist.

Dabei sind die Bebauungspläne grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln; dies bedeutet, dass sie die Angaben des Flächennutzungsplans konkretisieren und dass zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan kein wesentlicher inhaltlicher Widerspruch bestehen darf.

  

Flächennutzungsplan (FNP)

Der Flächennutzungsplan stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Verbandsgemeindegebiet in Grundzügen dar. Er dient also der städtebaulichen Zielplanung der Verbandsgemeinde, indem er sowohl die bereits vorhandenen als auch die längerfristig beabsichtigten Nutzungen von bestimmten Flächen darstellt.

Der Flächennutzungsplan wird zurzeit überarbeitet. Die Einleitung des Änderungsverfahrens wurde in der gemeinsamen Sitzung der Bauausschüsse der Ortsgemeinden sowie der Verbandsgemeinde am 09.07.2015 beschlossen.

Der aktuell rechtskräftige Flächennutzungsplan kann zu den üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden.

Der Flächennutzungsplan für die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim steht Ihnen hier auch online zur Verfügung. Der Flächennutzungsplan ist am 10.10.2003 in Kraft getreten.

  

Bebauungsplan (B-Plan)

In einem Bebauungsplan wird die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken innerhalb eines genau abgegrenzten Teilbereiches der Ortsgemeinden geregelt. Deswegen enthält der Bebauungsplan rechtsverbindliche Festsetzungen, die für die städtebauliche Ordnung nötig sind. Im Bebauungsplan können Festsetzungen erfolgen z. B. über

  • die Art der baulichen Nutzung (allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet etc.),
  • das Maß der baulichen Nutzung (Geschossigkeit, Grundflächen- und Geschossflächenzahl),
  • überbaubare Grundstücksflächen,
  • die Stellung baulicher Anlagen, aber auch z. B.
  • über öffentliche und private Grünflächen, Verkehrsflächen.

Daneben können z. B. auch Regelungen über das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen getroffen werden.

Der Bebauungsplan als rechtsverbindlicher Bauleitplan wird als Satzung beschlossen.

  

Rechtskräftige Bebauungspläne

Die aktuell rechtskräftigen Bebauungspläne können zu den üblichen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden oder sind als digitale Karten im GeoPortal.rlp abrufbar.

Im Folgenden haben Sie außerdem die Möglichkeit, die Bebauungspläne direkt runterzuladen. Die Bebauungspläne sind nach Ortsgemeinden sortiert. Hinterlegt ist jeweils die Planzeichnung mit den dazugehörigen textlichen Festsetzungen mit Begründung und ggf. Umweltbericht.

  

Rechtskräftige Bebauungspläne für die Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim

Rechtskräftige Bebauungspläne für die Ortsgemeinde Hochdorf-Assenheim 

Rechtskräftige Bebauungspläne für die Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau

  

Auskünfte zu den rechtskräftigen Bebauungsplänen erhalten Sie im Fachbereich 2 - Bauen und Infrastruktur

  • für Dannstadt-Schauernheim bei Frau Rennholz, Tel. 06231 / 401 -131, E-Mail: Bettina.Rennholz@vgds.de und
  • für Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau bei Frau Hahn, Tel. 06231 / 401 -130, E-Mail: Nadine.Hahn@vgds.de 


Bebauungspläne in der Aufstellung


Abb.: Vereinfachte Darstellung des Bebauungsplanverfahrens (Regelverfahren)


Während des Regelverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes haben alle Bürgerinnen und Bürger zweimal die Gelegenheit, die Planungen einzusehen und sich dazu zu äußern: Im Rahmen der "frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit" und während der "Offenlage".

Anregungen zu den laufenden Verfahren können innerhalb der Auslegungszeiträume bei der Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich oder mündlich vorgetragen werden.


Aktuelle Beteiligungsverfahren:

  • Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
    aktuell keine


Die Ankündigungen und die Fristen der Beteiligungen sind ebenfalls den öffentlichen Bekanntmachungen im Amtsblatt der Verbandsgemeinde zu entnehmen.

Auskünfte zu den Bebauungsplänen, die sich noch in der Aufstellung befinden, erhalten Sie im Fachbereich 2 - Bauen und Infrastruktur bei Herrn Emil Gau, Tel. 06231 / 401 -169, E-Mail: emil.gau@vgds.de


(zuletzt aktualisiert 13.09.2022)