E-Rechnung

E-Rechnung

Seit dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in RLP elektronische Rechnungen zu verschicken. Dies ist in §1 sowie §3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt und gilt unabhängig vom Auftragswert.

Auf dieser Seite erhalten Unternehmen und Dienstleister allgemeine Informationen zum Thema E-Rechnung sowie einen speziellen Leitfaden zur E-Rechnungsstellung und die Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim.

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