Allgemeine Informationen

Allgemeine Informationen zur E-Rechnungstellung

Seit dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in RLP elektronische Rechnungen zu verschicken. Dies ist in §1 sowie §3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt und gilt unabhängig vom Auftragswert.

Öffentliche Aufträge sind wie folgt geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__103.html

Über das E-Rechnungsportal RLP  können Sie elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung erfassen, die dann z.B. im Format X-Rechnung als XML-Datei weitergeleitet werden. Diese zentrale Lösung soll die Bearbeitung und Verwaltung von Rechnungen optimieren und vereinfachen.

Für Rechnungssteller stehen hier sowie auf der Webseite des ZRE 
https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite/ 
detaillierte Informationen zur Verfügung, um den Umstellungsprozess zu erleichtern.


Kompakt in einer PDF-Datei enthalten, können Sie

  • die allgemeinen Informationen zur E-Rechnung und 
  • den oben stehenden Leitfaden zur Erstellung von E-Rechnungen

    hier herunterladen.



(Aktualisiert 15.07.2026)