Allgemeine Informationen zur E-Rechnungstellung
Seit dem 01.04.2025 sind Rechnungssteller dazu verpflichtet, für alle Rechnungen aufgrund von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen in RLP elektronische Rechnungen zu verschicken. Dies ist in §1 sowie §3 der E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz (ERechVORP) geregelt und gilt unabhängig vom Auftragswert.
Öffentliche Aufträge sind wie folgt geregelt:
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__103.html
Über das E-Rechnungsportal RLP können Sie elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung erfassen, die dann z.B. im Format X-Rechnung als XML-Datei weitergeleitet werden. Diese zentrale Lösung soll die Bearbeitung und Verwaltung von Rechnungen optimieren und vereinfachen.
Für Rechnungssteller stehen hier sowie auf der Webseite des ZRE
https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite/
detaillierte Informationen zur Verfügung, um den Umstellungsprozess zu erleichtern.
Kompakt in einer PDF-Datei enthalten, können Sie
- die allgemeinen Informationen zur E-Rechnung und
- den oben stehenden Leitfaden zur Erstellung von E-Rechnungen
hier herunterladen.
(Aktualisiert 15.07.2026)