Das Onlinezugangsgesetz (OZG) hat zum Ziel, Verwaltungsleistungen digital anzubieten. Im Rhein-Pfalz-Kreis ist eine weitere Leistungen digital: der Bauantrag. Von den Privatperson wie auch Unternehmen oder Architekten können einen solchen Antrag stellen.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBI. 2025 I Nr. 348)).
Die Beigeordnete Marion Strese informiert, Anmeldungen bitte bis 15. 06. 2026 per E-Mail an marion.strese@vgds.de oder per Telefon unter 06231 / 401-163 (auf den Anrufbeantworter sprechen.)
Schon Cäsar benutzte nach der Überlieferung einen einfachen Verschlüsselungsalgorithmus, um den Inhalt von Nachrichten vor Asterix und Co. zu verbergen.
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