Leitfaden zur E-Rechnungsstellung

Leitfaden zur E-Rechnungsstellung

Die E-Rechnungsdaten der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim

E-Mail (ZRE): ZRE-RLP@poststelle.rlp.de

Leitweg-ID: 073385001000-001-40

Peppol-ID: 0204:073385001000-001-40

Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des ZRE RLP das ELSTER-Verfahren „Mein Unternehmenskonto“ zu verwenden ist: https://e-rechnung.service.rlp.de/rechnungseingang/user/login

Hinweis: Seit dem 01.02.2026 ist eine Anmeldung/Authentifizierung mit dem Nutzerkonto Rheinland-Pfalz nicht mehr möglich.

Weitere Informationen zur E-Rechnung befinden sich auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz unter: 
https://e-rechnung.service.rlp.de/startseite

Was ist zu beachten beim einreichen einer E-Rechnung: 
https://e-rechnung.service.rlp.de/informationen-fuer-rechnungssteller/einreichung-e-rechnung-was-zu-beachten-ist

FAQs Zentraler E-Rechnungseingang RLP: 
https://e-rechnung.service.rlp.de/faqs/faqs-zentraler-e-rechnungseingang

Anleitungen zur E-Rechnungsstellung

1. Wie versende ich eine E-Rechnung an die Verbandsgemeinde?

Gehen Sie auf folgende Homepage des ZRE 
https://e-rechnung.service.rlp.de/rechnungseingang/user/login

Sofern kein ELSTER-Unternehmenskonto besteht, so ist eine vorherige Registrierung unter  https://www.elster.de/eportal/registrierung erforderlich. Bitte beachten Sie, dass die Beantragung eines Zertfikates einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Melden Sie sich nun mit Ihren Daten im „Mein Unternehmenskonto“ beim Zentralen Rechnungseingang RLP an. https://e-rechnung.service.rlp.de/rechnungseingang/user/login

Beim ersten Anmelden muss die E-Mail-Adresse, von der Sie zukünftig die E-Rechnungen versenden angegeben werden.

Die ZRE-E-Mail-Adresse darf keine No-Reply-Adresse sein. Des Weiteren muss den Nutzungsbedingungen zugestimmt werden.

An diese E-Mail-Adresse werden die „Laufzettel“ als PDF-Dateien versendet. Diese dienen als Nachweis für die erfolgreiche Übermittlung der E-Rechnung.

Anschließend stehen Ihnen die Möglichkeiten „Rechnung einreichen“ und „Rechnung erfassen“ zur Verfügung. Für beides benötigen Sie die Leitweg-ID des Rechnungsempfängers.



2
Meine Software kann, elektronische Rechnungen im X-Rechnungsformat erstellen. Wir gehe ich mit dieser Datei weiter vor?

Rechnung einreichen:

Wenn Ihre Software X-Rechnungen erstellen kann, können Sie Ihre erstellte XML-Datei direkt per Mail an das Zentrale E-Rechnungseingangspostfach RLP senden.

Tragen Sie hierzu die Leitweg-ID der öffentlichen Verwaltung ein.

Die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim hat die ID: 073385001000-001-40.

Die Software baut diese ID automatisch und rechtssicher in den XML-Datencode der X-Rechnung ein.  

Speichern Sie die generierte X-Rechnung ab und versenden Sie diese als Anhang in einer E-Mail an ZRE-RLP@poststelle.rlp.de.

Zu beachten ist: Das alle zusammengehörende Rechnungs- und rechnungsbegleitenden Dokumente als Anlage in einer Datei zur E-Mail versendet werden. 

Angaben und Hinweise im Emailtext werden nicht mit weitergeleitet.

Format: X-Rechnung oder ZUGFeRD-Format im Profil X-Rechnung.

Alternativ laden Sie die XML- Datei im ZRE-Portal unter „Rechnung einreichen“ hoch.


3. Wie erstelle ich im ZRE-Portal eine E-Rechnung?

Über das Portal haben Sie die Möglichkeit auch ohne eigene Software alle Details Ihrer Rechnung direkt in ein Formular eingeben. Daraus erzeugt das Portal eine Datei und versendet diese direkt an den Empfänger.

Rechnung erfassen: 

Geben Sie alle Informationen zum Rechnungssteller (Ihr Unternehmen)ein.

Für den Rechnungsempfänger benötigen Sie die Leitweg-ID.

Die Leitweg-ID der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim ist die 073385001000-001-40.


Geben Sie bei Rechnungsdaten die Rechnungsnummer, Zahlungsbedingungen, etc. ein. 


Bei Rechnungsposten geben Sie die jeweiligen Artikel und deren Bezeichnung ein. 
Unter Rechnungsposten hinzufügen können Sie weitere Artikel einfügen.


Zum Abschluss bekommen Sie eine Übersicht angezeigt.
Sofern alles richtig ist, können Sie die e-Rechnung versenden.
Für Ihre Dokumentation kann die E-Rechnung heruntergeladen werden. Das Format ist XML.



4.
 Rechnungsversand über PEPPOL (Pan-European Public Procurement On Line)

Der Rechnungsversand über Peppol erfolgt standardisiert und automatisiert über ein internationales Netzwerk, das kontinuierlich weiterentwickelt wird. Es erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und reduziert gleichzeitig Fehler, durch verschlüsselte Kommunikation über zertifizierte Access Points.

Es wird keine gesonderte Registrierung beim ZRE RLP benötigt. Aktuelle Größenbegrenzung 15 MB.

Benutzen Sie hierfür Ihre eigene Peppol-fähige Buchhaltungssoftware oder einen registrierten Peppol-Access-Point. 

  • Erstellen Sie die Rechnung in einem zulässigen Format  X-Rechnung oder ZUGFeRD im Profil X-Rechnung.
  • Den Versand veranlassen Sie in dem man die Peppol-ID der Empfängerbehörde eingibt. Die  Peppol-ID der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim ist  0204:073385001000-001-40
  • Sie erhalten über das Peppol-Netzwerk eine Transportbestätigung. Das ZRE selbst sendet aktuell keine automatisierten Rückmeldungen.



5. Was ist besser? Die Unterschiede zwischen X-Rechnung, ZUGFeRD?

Der Hauptunterschied liegt im Format.

Die X-Rechnung ist eine reine, strukturierte Datendatei (XML), die für Menschen unlesbar ist. Ideal für Rechnungen zwischen einem Unternehmen und staatlichen Einrichtungen/ Behörden (B2G/ Buisness-to-Goverment). 

Die ZUGFeRD-Rechnung ist ein hybrides Format. Sie kombiniert ein für den Menschen lesbares PDF mit einem eingebetteten, maschinenlesbaren XML-Datensatz.

Zu beachten bei der ZUGFeRD-Rechnung ist, dass das System beim Einreichen im ZRE RLP das PDF verwirft und die eigentliche Rechnungsprüfung rein anhand der eingebetteten XML-Daten durchführt. (akzeptiert werden ausschließlich im Profil X-Rechnung dies entspricht dem Standard EN 16931). Andere ZUGFeRD-Profile wie Basic oder Comfort kann das System nicht verarbeiten.

Dies bietet sich für Geschäftsbeziehungen und Transaktionen, die ausschließlich zwischen zwei oder mehreren Unternehmen gewerblichen Anbietern und Geschäftskunden stattfinden (B2B/Business-to-Business).



6. Warum ist die Leitweg-ID so wichtig?

Für die korrekte Übermittlung einer elektronischen Rechnung über den ZRE ist die Angabe der Leitweg-ID zwingend erforderlich. Die spezifische Leitweg-ID stellt sicher, dass die Rechnung korrekt zugeordnet und verarbeitet werden kann. Ähnlich wie die Nummer auf einem Ausweis.



7. Ausnahmen/befreit:

Sollten Sie von der Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ausgenommen sein, bleibt die Möglichkeit bestehen, Rechnungen als PDF-Dateien zu übermitteln. Diese können per E-Mail an unseren zentralen Rechnungseingang: Rechnungen@vgds.de versendet werden.



8. Besonderheiten bei Rechnungen, die von Dritten geprüft werden müssen

Rechnungen für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen werden üblicherweise von externen Planungsbüros geprüft. Zur Beschleunigung des Prüfvorgangs empfehlen wir den ausführenden Unternehmen, parallel zum Versand der E-Rechnung auch einen entsprechend gekennzeichneten Ausdruck der Rechnung in herkömmlicher Form an das Planungsbüro zu übermitteln.



9. Kann ich Mahnungen/ Zahlungserinnerungen auch über den Zentralen Rechnungseingang RLP versenden?

Mahnungen und Zahlungserinnerungen können nicht über den Zentralen Rechnungseingang RLP versendet werden. Nutzen Sie bitte hierfür unser zentrales Rechnungspostfach: Rechnungen@vgds.de.

ENDE LEITFADEN


Kompakt in einer PDF-Datei enthalten, können Sie

  • die allgemeinen Informationen zur E-Rechnung und 
  • den oben stehenden Leitfaden zur Erstellung von E-Rechnungen

    hier herunterladen.



(Aktualisiert 15.07.2026)