Öffentliche Bekanntmachung
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz teilt mit:
Bekanntmachung, EU-Weinbaukartei, Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung
Die Rodungs-, Pflanz- und Änderungsmeldung zur EU-Weinbaukartei 2024 ist spätestens
bis zum 31. Mai 2024 abzugeben.
Meldepflichtig sind alle Winzer, die
- mehr als 1 Ar Rebfläche bewirtschaften.
- Flächen zur ausschließlichen Erzeugung von Edelreisern, Eigenverbrauchsflächen bzw. Flächen zu Versuchszwecken bewirtschaften.