Amtliche Bekanntmachungen Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Öffentliche Bekanntmachung
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hochdorfer Straße 14 – 16“ in der Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Ziel der Planung ist die städtebauliche Neuordnung und Nachnutzung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten und zwischenzeitlich brachliegenden Fläche am südöstlichen Ortsrand von Rödersheim-Gronau. Die Planung dient insbesondere der Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum, ergänzenden Pflege- und Betreuungsangeboten sowie Wohnraum für Familien und trägt damit zur Sicherung der örtlichen Daseinsvorsorge bei.
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll Planungs- und Investitionssicherheit geschaffen werden. Da die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans II der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim den Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hochdorfer Straße 14-16“ nicht vollständig entsprechen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan umfasst zwei Teilgeltungsbereiche. Dabei erstreckt sich der ca. 1,09 ha große Teilgeltungsbereich 1 entlang der westlichen Seite der Hochdorfer Straße. Der Geltungsbereich 1 umfasst die Flurstücke Nrn. 225/1 und 225/2, Gemarkung Alsheim-Gronau und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den rückwärtigen Wirtschaftsweg Gartenstraße
- im Osten durch den Außenbereich
- im Süden durch den Schlaggraben
- im Westen durch die Bebauung entlang der Hochdorfer Straße.
Der ca. 873 m² große Teilgeltungsbereich 2 befindet sich weiter südlich am Hochdorfer Weg. Dieser erstreckt sich in einer Tiefe von 6,00 m über den östlichen Rand der Grundstücke Flst-Nrn 234 und 235.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans mit den beiden Teilgeltungsbereichen 1 und 2 sind im nachfolgenden Lageplan dargestellt.

Der Ortsgemeinderat Rödersheim-Gronau hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hochdorfer Straße 14 -16“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan gemäß § 12 BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, dass der Bebauungsplanvorentwurf, bestehend aus Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt werden soll. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung fand vom 24.06.2024 bis zum 24.07.2024 statt.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Inhalten vorgebracht:
- Struktur- und Genehmigungsdirektion SGD Süd – Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz zur Trinkwasserversorgung, zu Schmutzwasser, zur Niederschlagsbewirtschaftung, möglichst ausgeglichenen Wasserhaushaltsbilanz, möglichst intensiven Begrünung von Dach- und Fassadenflächen, möglichst geringen Oberflächenversiegelung, Versickerungsanlagen, möglichen Bodenbelastungen/ Altablagerungen, Geländeauffüllungen, Abbruchmaterial, temporärer Grundwasserabsenkung, Gewässerrandstreifen entlang des Schlaggrabens, Grundwasser.
- Struktur- und Genehmigungsdirektion SGD Süd – Gewerbeaufsicht zur Immissionssituation (Lärm, Gerüche, Staub) infolge einer heranrückenden Wohnbebauung an benachbarte landwirtschaftliche Betriebe zur Vermeidung späterer Nutzungskonflikte.
- LBM Speyer – Landesbetrieb Mobilität zur verkehrlichen Anbindung und zusätzlichem Verkehr durch das Bauvorhaben, zusätzlicher Belastung durch Verkehrslärm und eventuell erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen und Baustellenverkehr.
- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz zu Boden und Baugrund.
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Direktion Landesarchäologie – Außenstelle Speyer zur Fundstelle Alsheim-Gronau 6 als römischer Einzelfund.
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu auf das Plangebiet (störempfindliche Nutzungen) einwirkenden Emissionen (Lärm, Staub, Geruch) durch zwei benachbarte landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe und sich betriebsspezifisch ergebenden Konfliktpotenziale und zu erforderlichen landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen.
- Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis zur Niederschlagswasserbewirtschaftung, Schlaggraben mit Gewässerrandstreifen, temporärer Grundwasserhaltung, Auffüllmaßnahmen, Abrissarbeiten, Altablagerungen, internen naturschutzrechtlichen Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen, artenschutzrechtliche Prüfung, Erhaltung Gehölzbestand, Erhaltung der Randbegrünung, Fassadenbegrünung, Einfriedungen mit Kleintierschutz, Verwendung heimischer Gehölze, Stellplatzflächen mit wasserdurchlässigen Oberflächen und Begrünung, Abfallbewirtschaftung
- Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim – FB 5 Kommunale Betriebe/ Abwasser zur Entwässerung des Plangebiets, Beachtung wasserrechtlicher Vorschriften
Von Bürgerinnen und Bürgern wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Inhalten vorgebracht:
- Einwirkungen von Emissionen zweier bestehender landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetriebe auf die geplante, heranrückende Wohnbebauung und potenzielle Konflikte.
- Auswirkungen des Vorhabens durch Verkehrszunahme und Zunahme Verkehrslärm, südliche Verkehrstrasse im Flächennutzungsplan, Durchgangsverkehr in Gartenstraße.
- Auswirkungen des Vorhabens auf Kleinklima, eingeschränkte Versickerungsmöglichkeiten.
- Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz, Ausgleich von Eingriffen.
- Schmutzwasser, naturnahe Bewirtschaftung des Niederschlagswassers im Teilgeltungsbereich 1, hohe Grundwasserstände und Grundwasserproblematik in angrenzenden Bereichen.
- Bodenversiegelung mit Auswirkungen auf Wasserhaushalt, wasserwirtschaftliche Risiken auch in angrenzenden Bereichen.
- Gefahrenpotenzial bei Starkregen.
- Baudichte, Gebäudehöhen, Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild.
In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderats Rödersheim-Gronau vom 09.06.2026 wurde über die von Bürgerinnen und Bürgern, Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abwägend beraten und entschieden. Weiterhin wurde in gleicher Sitzung der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hochdorfer Straße 14 - 16“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Fachgutachten. Folgende umweltbezogene Informationen und Fachgutachten liegen vor:
- Fachbeitrag Artenschutz vom 28. November 2025 mit Habitatbaumkontrolle, Potenzial an vorhandenen Brutstätten und Quartieren für Fledermäuse und holzbewohnende Käferarten (Totholzkäfer), Prüfung für die Artengruppen europäische Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Libellen, Schmetterlinge und Wildbienen.
- Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 18.05.2026 mit Umweltprüfung, Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung.
- Schutzgut Gesundheit/ Wohlbefinden des Menschen: Lärmbelastung hinsichtlich Verkehrslärm und landwirtschaftlicher Geräusche im Teilgeltungsbereich 1, schädliche Geräuschemissionen aufgrund einwirkender Geräusche durch Straßenverkehr oder landwirtschaftliche Nutzung, Geruchsbelastung, Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Emissionen während der Bauphase.
- Schutzgut Pflanzen/ Biotope: baubedingte Beeinträchtigung durch Lärm und Erschütterungen, temporäre Beeinträchtigung durch Baustelleneinrichtungsfläche, besonders hochwertige Biotopstrukturen bzw. Flächen, Überplanung bereits versiegelter Flächen, hohe Intensität der vorhabenbezogenen Wirkungen, betriebsbedingte Auswirkungen.
- Schutzgut Tierwelt/ Artenschutz: Überbauung und Versiegelung von Flächen, Habitatflächen auch für nicht geschützte Tierarten.
- Schutzgut Fläche: Versiegelungsgrad.
- Schutzgut Boden: Wiedernutzbarmachung landwirtschaftlicher Brache, Versiegelungsgrad, Rückbau versiegelter Flächen, wasserdurchlässige Oberflächenbefestigungen, Baustellennebenflächen
- Schutzgut Wasser: stoffliche Einträge in Grund- und Oberflächenwasser, Rückhaltung und Versickerung/ gedrosselte Ableitung von Niederschlagswasser, Regenwasserzisterne, Regenrückhaltebecken, Starkregenereignisse, Versiegelungsgrad.
- Schutzgut Luft/ Klima: bau- und betriebsbedingte Auswirkungen.
- Schutzgut Landschaft/ Siedlung/ Erholungseignung: visuelle Störungen und Sichtwirkungen während der Bauphase, Wirkungen auf das Landschaftsbild, visuelle Auswirkungen, optische Vorbelastung, Eingrünung
- Schutzgut Kultur-/ Sachgüter: Fundstelle 6 (römischer Einzelfund).
- Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen: Wirkungsgefüge vorbelastet bzw. gestört, zusätzliche Wechselbeziehungen, Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern und Schutzzielen von Natura 2000-Gebieten.
- Geotechnischer Bericht vom 02.04.2024 zur Baugrunduntersuchung.
- Schalltechnische Untersuchung vom 21.10.2025 zur Untersuchung von Verkehrs- und Anlagenlärm.
- Geruchsimmissionsprognose vom 08.10.2025 zur Untersuchung der landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen.
- Verkehrsuntersuchung vom 11.03.2026 zur bestehenden und künftigen Verkehrsbelastung in der Hochdorfer Straße.
- Entwässerungskonzept vom 27.04.2026 zur naturnahen Bewirtschaftung von Niederschlagswasser, Rückhaltung, Versickerung, Verdunstung, Starkregenereignissen, hochwasserangepasstes Bauen.
- Wasserhaushaltsbilanz vom 27.04.2026 zur ausgeglichenen Wasserhaushaltsbilanz.
Die Planunterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum von
Mittwoch, den 08.07.2026 bis einschließlich Freitag, den 07.08.2026
im Internet veröffentlicht und zusätzlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehalten.
In diesem Zeitraum können die Planunterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter www.vgds.de sowie im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingesehen werden. (Bei Betätigung des zuletzt genannten Links verlassen Sie die Homepage der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim.)
Den Bürgerinnen und Bürgern wird zusätzlich Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Foyer des 1. Obergeschosses des Rathauses der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim, einzusehen.
Stellungnahmen können während dieser Frist (08.07.2026 - 07.08.2026) schriftlich an die Ansprechpartnerin Frau Svetlana Moser im Fachbereich 2 oder per Email an bauleitplanung@vgds.de oder auf dem postalischen Weg an Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 2 – Bauen und Infrastruktur, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim abgegeben werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Einsicht der im Verfahren verwendeten einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen usw. jeweils in der maßgeblichen Fassung. Aufgrund der urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte können diese nicht auf der Internetseite veröffentlicht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Personenbezogene Daten werden nur soweit verarbeitet und veröffentlicht, wie dies für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erforderlich ist. Bei der Behandlung der Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen werden personenbezogene Daten grundsätzlich anonymisiert.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende Planunterlagen können hier eingesehen werden:
Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan sowie Gutachten in der Fassung vom 18.05.2026 bestehend aus
- Planzeichnung
- Textliche Festsetzungen inkl. örtl. Bauvorschriften
- Begründung mit Umweltbericht
- Vorhaben- und Erschließungsplan
- Abwägungssynopse Öffentlichkeit
- Abwägungssynopse TöB
- Fachbeitrag Artenschutz
- Umweltbericht
- Grünordnungsplan zum Umweltbericht
- Geotechnischer Bericht
- Schalltechnischer Untersuchungsbericht
- Geruchsimmissionsprognose
- Verkehrsuntersuchung
- Entwässerungskonzept
- Wasserhaushaltsbilanz
Rödersheim-Gronau, den 23.06.2026
Für die Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau
Thomas Angel
Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
2. Änderung des Flächennutzungsplans II der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim im Bereich „Hochdorfer Straße 14 – 16“ in Rödersheim-Gronau
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Durch die 2. Änderung des Flächennutzungsplans soll dem Entwicklungsgebot im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hochdorfer Straße 14 – 16“ nachgekommen werden. Ziel der Planung ist die städtebauliche Neuordnung und Nachnutzung einer ehemals landwirtschaftlich genutzten und zwischenzeitlich brachliegenden Fläche am südöstlichen Ortsrand von Rödersheim-Gronau. Die Planung dient insbesondere der Schaffung von seniorengerechtem Wohnraum, ergänzenden Pflege- und Betreuungsangeboten sowie Wohnraum für Familien und trägt damit zur Sicherung der örtlichen Daseinsvorsorge bei.
Da die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans II der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim den Zielsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Hochdorfer Straße 14-16“ nicht vollständig entsprechen, ist eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erforderlich.
Für den Bereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplans ist der Planentwurf in der Fassung vom 22.05.2026 maßgebend.

Der Verbandsgemeinderat Dannstadt-Schauernheim hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans II gefasst. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, dass der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans, bestehend aus Planzeichnung und Begründung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt werden soll. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung fand vom 24.06.2024 bis zum 24.07.2024 statt.
Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Inhalten vorgebracht:
- Struktur- und Genehmigungsdirektion SGD Süd – Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz zur Trinkwasserversorgung, zu Schmutzwasser, zur Niederschlagswasserbewirtschaftung, möglichst ausgeglichenen Wasserhaushaltsbilanz, möglichst intensive Begrünung von Dach- und Fassadenflächen, möglichst geringen Oberflächenversiegelung, Versickerungsanlagen, möglichen Bodenbelastungen/ Altablagerungen, Geländeauffüllungen, Abbruchmaterial, temporärer Grundwasserabsenkung, Gewässerrandstreifen entlang des Schlaggrabens, Grundwasser.
- LBM Speyer – Landesbetrieb Mobilität zur verkehrlichen Anbindung und zusätzlichem Verkehr durch das Bauvorhaben, zusätzlicher Belastung durch Verkehrslärm und eventuell erforderlicher Lärmschutzmaßnahmen und Baustellenverkehr.
- Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz zu Boden und Baugrund.
- Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz – Direktion Landesarchäologie – Außenstelle Speyer zur Fundstelle Alsheim-Gronau 6 römischer Einzelfund, Kleindenkmälern.
- Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz zu auf das Plangebiet (störempfindliche Nutzungen) einwirkenden Emissionen (Lärm, Staub, Geruch) durch zwei benachbarte landwirtschaftliche Vollerwerbsbetriebe und sich betriebsspezifisch ergebenden Konfliktpotenziale und zu erforderlichen landespflegerischen Ausgleichsmaßnahmen.
- Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis zu Wohnbauflächenbedarf, Gewässer- und Bodenschutz, Ausgleichsmaßnahmen für zu erwartende Eingriffe in Natur und Landschaft.
Von Bürgerinnen und Bürgern wurden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Inhalten vorgebracht:
- Einwirkungen von Emissionen zweier bestehender landwirtschaftlicher Vollerwerbsbetriebe auf die geplante, heranrückende Wohnbebauung und potenzielle Konflikte.
- Auswirkungen des Vorhabens durch Verkehrszunahme und Zunahme Verkehrslärm, südliche Verkehrstrasse im Flächennutzungsplan, Durchgangsverkehr in Gartenstraße.
- Auswirkungen des Vorhabens auf Kleinklima, eingeschränkte Versickerungsmöglichkeiten.
- Auswirkungen auf Natur- und Artenschutz, Ausgleich von Eingriffen.
- Schmutzwasser, naturnahe Bewirtschaftung des Niederschlagswassers im Teilgeltungsbereich 1, hohe Grundwasserstände und Grundwasserproblematik in angrenzenden Bereichen.
- Bodenversiegelung mit Auswirkungen auf Wasserhaushalt, wasserwirtschaftliche Risiken auch in angrenzenden Bereichen.
- Gefahrenpotenzial bei Starkregen.
- Baudichte, Gebäudehöhen, Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild.
In der öffentlichen Sitzung des Verbandsgemeinderats Dannstadt-Schauernheim vom 15.06.2026 wurde über die von Bürgerinnen und Bürgern, Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung abwägend beraten und entschieden. Weiterhin wurde in gleicher Sitzung der Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Hochdorfer Straße 14 -16“ gebilligt und die Durchführung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen und Fachgutachten. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
- Fachbeitrag Artenschutz vom 28. November 2025 mit Habitatbaumkontrolle, Potenzial an vorhandenen Brutstätten und Quartieren für Fledermäuse und holzbewohnende Käferarten (Totholzkäfer), Prüfung für die Artengruppen europäische Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Libellen, Schmetterlinge und Wildbienen.
- Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 18.05.2026 mit Umweltprüfung, Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen und Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung.
- Schutzgut Gesundheit/ Wohlbefinden des Menschen: Lärmbelastung hinsichtlich Verkehrslärm und landwirtschaftlicher Geräusche im Teilgeltungsbereich 1, schädliche Geräuschemissionen aufgrund einwirkender Geräusche durch Straßenverkehr oder landwirtschaftliche Nutzung, Geruchsbelastung, Verwendung von Pflanzenschutzmitteln, Emissionen während der Bauphase.
- Schutzgut Pflanzen/ Biotope: baubedingte Beeinträchtigung durch Lärm und Erschütterungen, temporäre Beeinträchtigung durch Baustelleneinrichtungsfläche, besonders hochwertige Biotopstrukturen bzw. Flächen, Überplanung bereits versiegelter Flächen, hohe Intensität der vorhabenbezogenen Wirkungen, betriebsbedingte Auswirkungen.
- Schutzgut Tierwelt/ Artenschutz: Überbauung und Versiegelung von Flächen, Habitatflächen auch für nicht geschützte Tierarten.
- Schutzgut Fläche: Versiegelungsgrad.
- Schutzgut Boden: Wiedernutzbarmachung landwirtschaftlicher Brache, Versiegelungsgrad, Rückbau versiegelter Flächen, wasserdurchlässige Oberflächenbefestigungen, Baustellennebenflächen.
- Schutzgut Wasser: stoffliche Einträge in Grund- und Oberflächenwasser, Rückhaltung und Versickerung/ gedrosselte Ableitung von Niederschlagswasser, Regenwasserzisterne, Regenrückhaltebecken, Starkregenereignisse, Versiegelungsgrad.
- Schutzgut Luft/ Klima: bau- und betriebsbedingte Auswirkungen.
- Schutzgut Landschaft/ Siedlung/ Erholungseignung: visuelle Störungen und Sichtwirkungen während der Bauphase, Wirkungen auf das Landschaftsbild, visuelle Auswirkungen, optische Vorbelastung, Eingrünung
- Schutzgut Kultur-/ Sachgüter: Fundstelle 6 (römischer Einzelfund).
- Biologische Vielfalt und Wechselwirkungen: Wirkungsgefüge vorbelastet bzw. gestört, zusätzliche Wechselbeziehungen, Wechselwirkungen zwischen Schutzgütern und Schutzzielen von Natura 2000-Gebieten.
- Geotechnischer Bericht vom 02.04.2024 zur Baugrunduntersuchung.
- Schalltechnische Untersuchung vom 21.10.2025 zur Untersuchung von Verkehrs- und Anlagenlärm.
- Geruchsimmissionsprognose vom 08.10.2025 zur Untersuchung der landwirtschaftlichen Geruchsimmissionen.
- Verkehrsuntersuchung vom 11.03.2026 zur bestehenden und künftigen Verkehrsbelastung in der Hochdorfer Straße.
- Entwässerungskonzept vom 27.04.2026 zur naturnahen Bewirtschaftung von Niederschlagswasser, Rückhaltung, Versickerung, Verdunstung, Starkregenereignissen, hochwasserangepasstes Bauen.
- Wasserhaushaltsbilanz vom 27.04.2026 zur ausgeglichenen Wasserhaushaltsbilanz.
Die Planunterlagen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum von
Mittwoch, den 08.07.2026 bis einschließlich Freitag, den 07.08.2026
im Internet veröffentlicht und zusätzlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung zur Einsichtnahme bereitgehalten.
In diesem Zeitraum können die Planunterlagen auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter www.vgds.de sowie im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingesehen werden. (Hinweis: Bei Nutzung des zuletzt genannten Internetlinks verlassen Sie die Homepage der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim.)
Den Bürgerinnen und Bürgern wird zusätzlich Gelegenheit gegeben, die Planunterlagen während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Foyer des 1. Obergeschosses des Rathauses der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim, einzusehen.
Stellungnahmen können während dieser Frist (08.07.2026 - 07.08.2026) schriftlich an die Ansprechpartnerin Frau Svetlana Moser im Fachbereich 2 oder per Email an bauleitplanung@vgds.de oder auf dem postalischen Weg an Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 2 – Bauen und Infrastruktur, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim abgegeben werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit zur Einsicht der im Verfahren verwendeten einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Normen usw. jeweils in der maßgeblichen Fassung. Aufgrund der urheberrechtlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte können diese nicht auf der Internetseite veröffentlicht werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Personenbezogene Daten werden nur soweit verarbeitet und veröffentlicht, wie dies für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erforderlich ist. Bei der Behandlung der Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen werden personenbezogene Daten grundsätzlich anonymisiert.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Folgende Planunterlagen können hier eingesehen werden:
Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Gutachten in der Fassung vom 22.05.2026 bestehend aus
- Planzeichnung
- Begründung mit Umweltbericht
- Abwägungssynopse Öffentlichkeit
- Abwägungssynopse TöB
- Fachbeitrag Artenschutz
- Umweltbericht
- Grünordnungsplan zum Umweltbericht
- Geotechnischer Bericht
- Schalltechnischer Untersuchungsbericht
- Geruchsimmissionsprognose
- Verkehrsuntersuchung
- Entwässerungskonzept
- Wasserhaushaltsbilanz
Dannstadt-Schauernheim, den 22.06.2026
Für die Verbandsgemeinde
Dannstadt-Schauernheim
Walter Schmitt
Bürgermeister