Bürgermeisterwahl am 22. März 2026
So beantragen Sie die Briefwahl
Die Wahlberechtigten erhalten die Wahlbenachrichtigungen bis Ende Februar 2026. Briefwahl kann wie folgt beantragt werden:
1. Scannen Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ein und beantragen Sie auf diesem elektronischen Weg die Zusendung Ihrer Briefwahlunterlagen
oder
2. füllen Sie auf der Rückseite den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen vollständig aus.
DANN werfen Sie den Antrag in den Briefkasten der Verbandsgemeindeverwaltung in Dannstadt-Schauernheim, Am Rathausplatz 1 ein, oder
senden Sie diesen Antrag entweder per Post an: Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim oder
senden Sie den Antrag per Telefax an die Nummer 06231 / 401-115 oder
per E-Mail an briefwahl@vgds.de an die Verbandsgemeindeverwaltung.
Über diesen Link können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen:
Wahlschein online beantragen
Persönliche Vorsprache bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung und Abholung der Briefwahlunterlagen sind selbstverständlich auch möglich. Das Briefwahlbüro befindet sich im Erdgeschoss (Containeranbau) des Rathauses. Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit der vollständig ausgefüllten Rückseite mit. Die Briefwahlunterlagen können wir Ihnen dann aushändigen. Sie können auch vor Ort direkt wählen.
Beachten Sie aber bitte unbedingt, dass es hierbei zu längeren Wartezeiten kommen wird. Wenn es für Sie machbar ist und Sie die längeren Wartezeiten nicht in Kauf nehmen wollen, nutzen Sie bitte die unter 1. und 2. genannten Möglichkeiten der Beantragung auf Zusendung der Briefwahlunterlagen. Beachten Sie hierbei bitte die postalische Laufzeit bei der Zusendung der Briefwahlunterlagen per Post.
Auf Grundlage der wahlrechtlichen Vorschriften ist eine telefonische Beantragung von Briefwahl nicht zulässig.
Ihre Briefwahlunterlagen werden Ihnen durch uns per Post oder durch Amtsboten zugesandt.
Die Rücksendung Ihrer Briefwahlunterlagen an die Verbandsgemeindeverwaltung kann
- per Post oder
- durch persönliche Abgabe bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathausplatz 1, Dannstadt-Schauernheim oder
- durch Einwurf in den Briefkasten bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathausplatz 1, Dannstadt-Schauernheim erfolgen.
Bitte beachten Sie unbedingt die postalische Laufzeit, wenn Sie sich für die Rücksendung per Post entscheiden.
Für Rückfragen stehen in der Verbandsgemeindeverwaltung
Frau Amira Menhart, per Telefon 06231 / 401-139 oder E-Mail an briefwahl@vgds.de sowie
Frau Denise Straub, per Telefon 06231 / 401-186 oder E-Mail an briefwahl@vgds.de
zur Verfügung.
Wir werden Sie gerne unterstützen.
Verbandsgemeindeverwaltung
Dannstadt-Schauernheim
- Wahlamt -
Plakatierung zur Bürgermeisterwahl
Informationen zur Bürgermeister-Wahl
Am 22. März 2026 findet in der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim die Bürgermeisterwahl statt, eine etwaige Stichwahl drei Wochen später am 12. April 2026.
Wählbar zum Bürgermeister ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
(Aktualisiert am 09.02.2026)