Wohngeld

Wohngeld

Wenn das Einkommen Ihres privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, können Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld erhalten.

Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung.

Sie können Wohngeld in zwei
Varianten beantragen:

Mieter als Mietzuschuss

  • Nur Heizkosten, Warmwasser, sonstige Haushaltsenergieen (Flurbeleuchtung etc.) sowie Garage oder Stellplatz werden im Wohngeld berücksichtigt, wenn diese in der Warmmiete enthalten sind 
  • Stromkosten werden nicht bezuschusst.

Inhaber von Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss       

  • Nur Instandhaltungs- und Betriebskosten, Verwaltungskosten an Dritte sowie Kosten für eigenständig gewerbliche Lieferung von Wärme und Warmwasser sind maßgebend (kein Zuschuss für die Stromkosten).
  • Der Zuschuss wird von der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis bearbeitet und für 12 Monate gewährt.

Nähere Informationen bzw. Antragsformulare erhalten sie bei Frau Frey, Telefon 06231 401-125.