Untersuchungsb.scheine

Untersuchungs-
berechtigungsscheine

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für Jugendliche unter 18 Jahren bei Beginn einer Ausbildung eine Untersuchung erforderlich.

Den hierfür erforderlichen Untersuchungsberechtigungsschein zur Vorlage beim Arzt erhalten Sie im Bürgerservice.