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Amtliche Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren


Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren zur Änderung der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung

Pkt. Lambsheim – Abzweig Mutterstadt, Bl. 4557 und

Änderung der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung

Mutterstadt – Maximiliansau, Bl. 4567

Aktenzeichen 6620#2025/0014-0380 Ref21a-Energie

Die Amprion GmbH, Robert-Schuman-Straße 7, 44263 Dortmund, hat für oben genanntes Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens beantragt.

Zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Über die Zulässigkeit des Vorhabens wird in Form eines Planfeststellungsbeschlusses entschieden.


Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen:
Die Unterlagen werden gem. § 73 Abs. 2 i.V.m § 27b des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) und § 43a Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) ausschließlich in elektronischer Form auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in der Zeit vom 24.04.2026 bis 23.05.2026 zugänglich gemacht.

Die Unterlagen sowie weitere Informationen zum Vorhaben stehen
ab dem 24.04.2026 unter folgender Internetadresse zur Verfügung:

Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:
https://sgdnord.rlp.de/themen/energie/netzausbau
unter der Rubrik „Laufende Verfahren“
(siehe Link „Änderung der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Lambsheim – Abzweig Mutterstadt, Bl. 4557 und Änderung der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau, Bl. 4567“)

Auf Verlangen eines Beteiligten, welches während der Dauer der Auslegung an die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord zu richten ist, kann eine alternative, leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Wenden Sie sich hierzu bitte per E-Mail an poststelle21@sgdnord.rlp.de oder schriftlich an die folgende Adresse: Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Zentralreferat Gewerbeaufsicht, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz.

Einwendungen, Äußerungen und Fragen von Betroffenen sowie Stellungnahmen und Einwendungen von anerkannten Vereinigungen:
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zu einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis einschließlich 23.06.2026 – schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben oder sich zum Vorhaben äußern, und zwar bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz. Vereinigungen, die aufgrund einer gesetzlich begründeten Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen (z.B. anerkannte Vereinigungen gemäß § 3 des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG [Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG] in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23.08.2017 [BGBl. I S. 3290], zuletzt geändert durch Artikel 14b des Gesetzes vom 22.12.2023 [BGBl. 2023 I Nr. 405]), wird bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist – also bis einschließlich 23.06.2026 – Gelegenheit zur Stellungnahme oder zur Erhebung von Einwendungen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord gegeben (§ 73 Abs. 4 Satz 5 VwVfG).

Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Planfeststellungsverfahren Äußerungen und Stellungnahmen sowie alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (formelle Präklusion). Äußerungsfrist und formelle Präklusion gelten auch für Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen.

Einwendungen sollen neben dem leserlichen Vor- und Familiennamen auch die volle leserliche Anschrift des Einwenders/der Einwenderin enthalten. Eine Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Um Angabe des Aktenzeichens 6620#2025/0014-0380 Ref21a-Energie wird gebeten. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter, gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Unterzeichnerin/ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter/in der übrigen Unterzeichner/innen zu bezeichnen. Vertreter/in kann nur eine natürliche Person sein. Sofern eine gleichförmige Eingabe den vorgenannten Anforderungen nicht entspricht, kann sie unberücksichtigt bleiben. Will die Behörde so verfahren, ist dies öffentlich bekanntzumachen (§§ 72 Abs. 2 und 17 Abs. 2 VwVfG). Endet die Vertretungsmacht des Vertreters, so kann die Behörde die nicht mehr Vertretenen auffordern, innerhalb einer angemessenen Frist einen gemeinsamen Vertreter zu bestellen. Sind mehr als 50 Personen aufzufordern, so kann die Behörde die Aufforderung öffentlich bekannt machen. Wird der Aufforderung nicht fristgemäß entsprochen, so kann die Behörde von Amts wegen einen gemeinsamen Vertreter bestellen (§§ 72 Abs. 2 und 17 Abs. 4 VwVfG). Die Einwendungen und Stellungnahmen werden der Antragstellerin zur Verfügung gestellt, um eine Erwiderung zu ermöglichen. Auf Verlangen der Einwenderin/des Einwenders werden deren/dessen Name und Anschrift unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nicht erforderlich sind (§ 43a Satz 1 Nr. 2 EnWG).

Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Planfeststellungsverfahren und sonstigen Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten Sie unter: https://sgdnord.rlp.de/ueber-die-sgd-nord/datenschutz/verfahren-mit-oeffentlichkeitsbeteiligung.

Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungs­behörde entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss wird öffentlich bekanntgegeben, indem er für die Dauer von zwei Wochen auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde mit der Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich gemacht wird und zusätzlich mit seinem verfügenden Teil und der Rechtsbehelfsbelehrung sowie einem Hinweis auf die Zugänglichmachung im Internet in örtlichen Tageszeitungen, die in dem Gebiet, auf das sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird, verbreitet sind, bekanntgemacht wird. Nach Ablauf von zwei Wochen seit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber den Betroffenen und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt (§ 43b Abs. 5 EnWG).

Bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord oder der oben genannten Verbandsgemeinde- und Gemeindeverwaltungen können innerhalb der Äußerungsfrist Fragen zum Vorhaben eingereicht werden.

Beschreibung des Vorhabens 

Das Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen:

  1. Neubau der 220-/380-kV-Leitungseinführung der Bauleitnummer (Bl.) 4557 der Amprion GmbH vom Bestandsmast Nr. 35 (Bl. 4557) bis zur 220-/380-kV-Umspannanlage Dannstadt
    a)Anbindung an die bestehende 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Lambsheim – Abzweig Mutterstadt, Bl. 4557, der Amprion GmbH vom Bestandsmast Nr. 35 (Bl. 4557) bis zum geplanten Mast Nr. 1036 (Bl. 4557)
    b)Anbindung an die 220-/380-kV-Umspannanlage Dannstadt der Amprion GmbH, ausgehend vom geplanten Mast Nr. 1036 (Bl. 4557) der geplanten Leitungseinführung Bl. 4557
    c) Seilzug auf der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Lambsheim – Abzweig Mutterstadt, Bl. 4557, der Amprion GmbH vom geplanten Mast Nr. 1036 (Bl. 4557) bis zum geplanten Mast Nr. 41 (Bl. 4557)
  2. Neubau der 220-/380-kV-Leitungseinführung der Bl. 4567 der Amprion GmbH vom Bestandsmast Nr. 1 (Bl. 4567) bis zur 220-/380-kV-Umspannanlage Dannstadt
    a) Anbindung an die bestehende 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau, Bl. 4567, der Amprion GmbH vom Bestandsmast Nr. 1 (Bl. 4567) bis zum geplanten Mast Nr. 41 (Bl. 4557) der geplanten Leitungseinführung Bl. 4567
    b) Anbindung an die 220-/380-kV-Umspannanlage Dannstadt der Amprion GmbH, ausgehend vom geplanten Mast Nr. 41 (Bl. 4557) der geplanten Leitungseinführung der Bl. 4567
    c) Anbindung an die 220-/380-kV-Umspannanlage Dannstadt der Amprion GmbH, ausgehend vom Bestandsmast Nr. 2A (Bl. 4567) der bestehenden 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau, Bl. 4567, der Amprion GmbH
    d) Anbindung an die 220-/380-kV-Umspannanlage Dannstadt der Amprion GmbH, ausgehend vom Bestandsmast Nr. 3A (Bl. 4567) der bestehenden 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau, Bl. 4567, der Amprion GmbH
  3. Mastneubau der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Lambsheim – Abzweig Mutterstadt, Bl. 4557, der Amprion GmbH
    a) Mastneubau der geplanten Maste Nr. 1036, Nr. 37 und Nr. 38 (Bl. 4557) der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Lambsheim – Abzweig Mutterstadt, Bl. 4557, der Amprion GmbH
    b) Mastneubau der geplanten Maste Nr. 39, Nr. 40 und Nr. 41 (Bl. 4557) der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Lambsheim – Abzweig Mutterstadt, Bl. 4557, der Amprion GmbH
  4. Seiltausch auf der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau, Bl. 4567, der Amprion GmbH zwischen Mast Nr. 3A und Nr. 4A auf der Bl. 4567
  5. Maststahlsanierung der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau, der Bl. 4567, der Amprion GmbH an den Bestandsmasten Nr. 2A, Nr. 3A und Nr. 4A der Bl. 4567
  6. Maststahlsanierung der 110-/220-kV-Höchstspannungsfreileitung Umspannanlage (UA) Mutterstadt – Umspannwerk (UW) Mutterstadt, der Bl. 0601, der Pfalzwerke AG und der Amprion GmbH am Bestandsmast Nr. 4001 der Bl. 0601
  7. Demontage der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Lambsheim – Abzweig Mutterstadt, Bl. 4557, der Amprion GmbH am Abzweig Mutterstadt, Mast Nr. 36 mit zwei 380-kV Stromkreisen inkl. der Demontage der Beseilung zwischen Mast Nr. 35 und Mast Nr. 36 der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Lambsheim – Abzweig Mutterstadt, Bl. 4557 und der Demontage der Beseilung zwischen Mast Nr. 36 der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Lambsheim – Abzweig Mutterstadt, Bl. 4557 und Mast Nr. 1 der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau, Bl. 4567
  8. Demontage der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau, Bl. 4567, der Amprion GmbH am Abzweig Mutterstadt
    a) Mast Nr. 1A mit einem 220-kV Stromkreis inkl. der Demontage der Beseilung zwischen Mast Nr. 1 und Mast Nr. 2A der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau, Bl. 4567
    b) Demontage der Beseilung zwischen Mast Nr. 2A und Mast Nr. 3A der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau, Bl. 4567
  9. Demontage der 220-/380-kV-Leitungseinführung der UA Mutterstadt der Bl. 4567 der Amprion GmbH sowie der 110-/220-kV-Leitungseinführung der UA Mutterstadt der Bl. 0601 der Pfalzwerke AG und der Amprion GmbH
    a) Demontage der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau, Bl. 4567, der Amprion GmbH, Demontage der Beseilung zwischen Mast Nr. 4A und der 110-/220-kV-Umspannanlage Mutterstadt
    b) Demontage der 110-/220-kV-Höchstspannungsfreileitung UA Mutterstadt – UW Mutterstadt, Bl. 0601, der Pfalzwerke AG und Amprion GmbH, Demontage der Beseilung zwischen Mast Nr. 4001 und der 110-/220-kV-Umspannanlage Mutterstadt
  10. Neubau der 220-/380-kV-Leitungsüberführung der 110-/220-kV-Umspannanlage Mutterstadt – UW Mutterstadt, Neubeseilung der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau vom Bestandsmast Nr. 4A der Bl. 4567 der Amprion GmbH bis zur 110-/220-kV-Höchstspannungsfreileitung UA Mutterstadt – UW Mutterstadt vom Bestandsmast Nr. 4001 der Pfalzwerke AG und Amprion GmbH


Neben den oben beschriebenen Projektbestandteilen sind alle mit dem Vorhaben in Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die zur Errichtung, zum Betrieb und zur Unterhaltung der Leitungen notwendig sind, Gegenstand des Antrags (z.B. die Änderung und Anbindung angrenzender Leitungen, die Sicherung und Nutzung von Zuwegungen und Arbeitsflächen, die Ausweisung von Freileitungsschutzstreifen sowie notwendige Folgemaßnahmen an anderen Anlagen [insbesondere Rückbaumaßnahmen an bestehenden Freileitungen, Rückbau von Provisorien, Errichtung und temporärer Betrieb von Baueinsatzkabeln]).

Das Vorhaben befindet sich auf dem Gebiet folgender Kommunen:

  • Rhein-Pfalz-Kreis
  • Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
  • Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
  • Verbandsfreie Gemeinde Mutterstadt


Erörterungstermin/Onlinekonsultation:
Nach § 73 Abs. 6 Satz 1 VwVfG hat die Anhörungsbehörde die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen im Sinne des § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG sowie die zum Plan abgegebenen Stellungnahmen von Behörden mit der Vorhabenträgerin, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, zu erörtern. Der Erörterungstermin ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Personen und Vereinigungen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, können vom Termin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind (§ 73 Abs. 6 Satz 4 VwVfG). Beim Erörterungstermin ist die Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

Der Erörterungstermin kann durch eine Onlinekonsultation oder, mit Einwilligung der zur Teilnahme Berechtigten, durch eine Video- oder Telefonkonferenz ersetzt werden. Bei einer Onlinekonsultation ist den zur Teilnahme Berechtigten innerhalb einer vorher bekannt zu machenden Frist Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder elektronisch zu äußern (§ 27c Abs. 1 und 2 VwVfG).

Kosten: 
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erör­terungstermin oder Vertretungsbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet.

Veränderungssperre und Vorkaufsrecht:
Mit Beginn der Internetveröffentlichung des Planes tritt die Veränderungssperre des § 44a EnWG in Kraft. Auf den vom Plan betroffenen Flächen, wie sie insbesondere in den Anlagen 2 und 7 der Planunterlagen bezeichnet sind, dürfen bis zu ihrer Inanspruchnahme keine wesentlich wertsteigernden oder die geplanten Baumaßnahmen erheblich erschwerenden Veränderungen vorgenommen werden. Darüber hinaus steht ab diesem Zeitpunkt der Vorhabenträgerin ein Vorkaufsrecht an diesen Flächen zu (§ 44a Abs. 3 EnWG).

Umweltverträglichkeitsprüfung:
Für das Vorhaben war gemäß § 5 Abs. 1 sowie §§ 6 bis 14b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I 540), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) festzustellen, ob die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht. Bei der Änderung der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Pkt. Lambsheim – Abzweig Mutterstadt, Bl. 4557 und Änderung der 220-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Mutterstadt – Maximiliansau, Bl. 4567 handelt es sich um ein Vorhaben, für das eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist (hier: Netzverstärkung Bürstadt–Kühmoos, Abschnitt Landesgrenze HE/RLP – Maximiliansau) und welches nun geändert werden soll. Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UVPG ist für dieses Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Abschätzung der Umweltauswirkungen durchzuführen.

In Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde hat die Vorhabenträgerin freiwillig einen Antrag auf Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gestellt und auf die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung verzichtet. Für das Vorhaben besteht damit UVP-Pflicht.

Die Anhörung zu den ausgelegten Planunterlagen ist gleichzeitig die Einbeziehung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 18 Abs. 1 UVPG. Die Planunterlagen entsprechen den Vorgaben aus § 19 Abs. 1 UVPG. Die Planunterlagen beinhalten insbesondere folgende Unterlagen: einen Erläuterungsbericht zum Vorhaben, einen Übersichtsplan, Schemazeichnungen der Masten und der Fundamente, Mast- und Fundamenttabellen, Lagepläne (Maßstab 1:1.000/1:2.000), Leitungsrechtsregister (= Verzeichnisse der betroffenen Grundstücke mit Flächenangaben zum Umfang der geplanten Inanspruchnahme), Kreuzungsverzeichnisse, Nachweise über die Einhaltung der elektrischen und magnetischen Feldimmissionen gemäß 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, eine Geräuschprognose nach der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm zu Schallemissionen und -immissionen, eine  Erklärung der Antragstellerin zur Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik, einen UVP-Bericht (§ 16 UVPG) mit Anlagen (Bestands- und Konfliktpläne zu den Schutzgütern Mensch, Landschaftsbild, Klima, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt und zu den Schutzgütern Boden und Wasser), einen Landschaftspflegerischen Begleitplan mit Anhang (Maßnahmenblätter) und Anlagen (Bestands- und Konfliktpläne zu dem Schutzgut Landschaft, zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen und Biologische Vielfalt und zu den Schutzgütern Boden und Wasser und einen Maßnahmenplan), einen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, einen Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, ein Bodenschutzkonzept mit Anlagen (Übersichtskarte, Geologische Einheiten, Bestand Bodenformengesellschaften, Bodenerodierbarkeit, Grundwasserverhältnisse, Gesamtbewertung der Bodenfunktionen, Bodenschutzplan) und einen Wasserrechtlichen Antrag mit Anlagen (Auszüge aus den geohydraulischen Berechnungen, Blattschnittübersichtsplan und Lagepläne mit dem Maßstab 1:2.000).

Der Plan enthält außerdem die folgenden entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen im Sinne des § 19 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 UVPG: Scopingunterlage zum Planfeststellungsverfahren Leitungseinführung der Bl. 4557 und Bl. 4567 in die Umspannanlage (UA) Dannstadt (Ersatzneubau) sowie Leitungsdurchführung der Bauleitnummer (Bl.) 4567 von der UA Dannstadt bis zum Umspannwerk (UW) Mutterstadt, Unterrichtungsschreiben über voraussichtlich beizubringende Unterlagen nach § 5 Abs. 1 UVPG der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord vom 04.10.2023 und Verzicht auf das Raumordnungsverfahren der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd vom 17.10.2022.

Rechtsgrundlagen: 
Das Planfeststellungsverfahren wird aufgrund folgender Rechtsvorschriften durchgeführt: § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 sowie der Absätze 4 und 5, §§ 43a ff. des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970, 3621), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. März 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 66) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 sowie § 4 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Rheinland-Pfalz (LVwVfG) vom 23.12.1976 (GVBl. S. 308), zuletzt geändert durch § 48 des Gesetzes vom 22.12.2015 (GVBl. S. 487), in Verbindung mit den §§ 72 bis 77 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236) geändert worden ist.

Koblenz, den 07.04.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
Thomas Gottschling
- Regierungsdirektor -

Oben stehender Text steht unter diesem Link zum Download bereit.

(Aktualisiert 21.04.2026)


Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Westerstraße“ in der Ortsgemeinde Hochdorf-Assenheim gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB, hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBI. 2025 I Nr. 348))

Der Ortsgemeinderat Hochdorf-Assenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Westerstraße“ gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB gefasst.

In der öffentlichen Sitzung am 10.03.2026 wurde beschlossen, dass der Bebauungsplanentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich ausgelegt werden soll.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Ziel des Bebauungsplanes ist es, das bereits bebaute Gebiet unter städtebaulichen Gesichtspunkten nach einheitlichen Kriterien vom Bestand her zu ordnen, Nachverdichtungen und zusätzlichen Wohnraum – auch im Bestand – zu ermöglichen und städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Ein weiteres städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, den südlichen straßenbegleitenden Gehweg der Westerstraße, der zurzeit eine unzureichende Breite von abschnittsweise nur 30 cm aufweist, auf ein Mindestmaß für den Begegnungsfall „Fußgänger / Fußgänger“ mit 1,50 m zu verbreitern. Um die Möglichkeiten einer Gehwegverbreiterung entlang der Westerstraße langfristig sichern zu können, ist es notwendig, die für diese Maßnahme erforderlichen Flächen als Verkehrsfläche im Bebauungsplan festzusetzen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westerstraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB. Aufgrund der Durchführung im vereinfachten Verfahren  wird gem. § 13a von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Westerstraße“ hat eine Größe von ca. 1,85 ha und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Ortsstraße „K 19 Kurze Straße“ Fl.-Nrn. 189/6 und 167/22, durch Fl.-Nrn. 194, 197/4, 196/1, 199/1, 204/1, 206/1, 207/6, 207/5, 207/4, 208/3, 208/2, 209/1, 212/1, 213/29, durch die „Johann-Sebastian-Bach-Straße“ Fl.-Nr. 214/7, durch Fl.-Nrn. 215/3 und 215/4 und durch Teilbereich der Fl.-Nr. 224/1,
  • im Osten durch Teilbereich der „K 21 Westerstraße“ Fl.-Nr. 1021/5 und Teilbereich der Fl.-Nr. 465,
  • im Süden durch Teilbereich der Fl.-Nrn. 466, 467, durch Fl.-Nr. 468/1, durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 469, 470/2, 472, 473, durch Fl.-Nrn. 1/1, 475/1, 476/1, durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 479, 4, 482, 6/1, 8/1, 486/1 und durch Teilbereich des Friedhofs Fl.-Nr. 19/1,
  • im Westen durch Teilbereich der „K 19 Friedhofstraße“ Fl.-Nrn. 167/13, 16/3, 15/3 und durch die „Hohlstraße“ Fl.-Nr. 167/12.

Der Geltungsbereich und dessen genaue Abgrenzung sowie dessen Lage sind im nachfolgenden Lageplan dargestellt.



Öffentlichkeitsbeteiligung:

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung sowie Fachbeitrag Naturschutz, Wasserhaushaltsbilanz und Gebäudehöhen-, Flächen und Kennwerteübersicht in der Fassung vom 11.03.2026 in der Zeit von Montag, den 23.03.2026 bis einschließlich Donnerstag, den 23.04.2026 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim unter https://www.vg-dannstadt-schauernheim.de/leben-arbeiten/bauen-wohnen/offenlagen/. Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich.

Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen schriftlich bei Herrn Gau (Zimmer 116) abgegeben, postalisch an Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 2 – Bauen und Infrastruktur, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim gesendet oder per Email an bauleitplanung@vgds.de vorgebracht werden.

Darüber hinaus liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanentwurfes „Westerstraße“ zur Beteiligungszeit vom 23.03.2026 bis einschließlich 23.04.2026 während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim (im Foyer, 1. OG) öffentlich aus.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht gem. § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a BauGB abgesehen wird.

 

Dannstadt-Schauernheim, den 11.03.2026

Für die Verbandsgemeinde                                      Für die Ortsgemeinde

Dannstadt-Schauernheim                                         Hochdorf-Assenheim

Stefan Veth                                                                 Walter Schmitt

Bürgermeister                                                             Ortsbürgermeister


Nachfolgend können die Unterlagen zur Offenlage des Bebauungsplans „Westerstraße“ eingesehen werden:


  1. Planzeichnung Bebauungsplan Westerstraße
  2. Textteil Bebauungsplan Westerstraße
  3. Anlage 1.1 Fachbeitrag Naturschutz Textteil
  4. Anlage 1.2 Fachbeitrag Naturschutz Bestands-, Konflikt- und Maßnahmenplan
  5. Anlage 2 Wasserhaushaltsbilanz
  6. Anlage 3.1 GFK-Übersicht BauNVO
  7. Anlage 3.2 GRZ-, GFZ- und Gebäudehöhenermittlung


(Veröffentlicht am 23.03.2026)