Schiedsamt

Schiedsamt

Manchmal ist ein Nachbarschaftsstreit so verfahren, dass man weder weiß, wie der Konflikt eigentlich angefangen hat, noch, wie man ihn beenden kann. Ein Schiedsverfahren kann hierbei eine dauerhafte und verbindliche Lösung bringen. Was viele nicht wissen: Bevor ein Nachbarschaftsstreit vor Gericht landet, ist in Rheinland-Pfalz der Besuch bei einem Schiedsamt verpflichtend. Die Schiedspersonen unterstützen bei der Streitschlichtung und versuchen mit allen Beteiligten, eine Einigung herbeizuführen. Erfahren Sie hier mehr zum Schiedsamt und den Schiedspersonen der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim. 

Das Schiedsamt der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim


Allgemeines zum Schiedsverfahren

Eine Streitschlichtung mit Unterstützung des Schiedsamtes soll zu einer Lösung führen, die im besten Fall beiden Parteien gerecht wird und ein Ende des Streites bewirkt. Vielleicht sogar eine Versöhnung ermöglicht, auf jeden Fall aber zu mehr Lebensqualität führt, weil man sich nicht länger ärgern muss. Es geht nicht darum, wer Recht hat, sich im Recht sieht beziehungsweise ein vermeintliches Recht dem Nachbarn gegenüber durchzusetzen. Vielmehr sollen die unterschiedlichen Haltungen und Erwartungen auf Augenhöhe besprochen werden. Und jede Partei sollte bereit sein, etwas zur Konfliktlösung beizutragen und auf den anderen zuzugehen. Eine Einigung kann frei von juristischen Zwängen erfolgen. Die Gespräche sind vertraulich, die Schiedsperson unterliegt der Schweigepflicht. Eine erfolgreiche Schlichtung hat 30 Jahre Gerichtsgültigkeit.

Die Schiedspersonen der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim

2024 wurden die Schiedspersonen für die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim neu gewählt:

Schiedsperson ist Uwe Schölles

Stellv. Schiedsperson ist Maria-Elisabeth Becker.

Die Amtszeit der Schiedspersonen dauert fünf Jahre und endet 2029.

Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt.

Eine erste Beratung ist kostenlos. Dies kann eine Anfrage per E-Mail sein, telefonisch oder ein erstes Gespräch mit den Schiedspersonen in der jeweiligen Sprechstunde. Gerade kleinere Themen lassen sich oft ohne Schlichtungsverfahren lösen. Für das Sühneverfahren wird eine Gebühr von 15 Euro erhoben. Kommt ein Vergleich zustande, so erhöht sich die Gebühr auf das Doppelte. Wer die Unterstützung des Schiedsamtes annimmt, zahlt für das Verfahren maximal 60 Euro, in Einzelfällen können jedoch weitere Gebühren anfallen.

Kontakt zu den Schiedspersonen

Schiedsperson Uwe Schölles: erreichbar unter der E-Mail schiedsamt@generalagent.de sowie unter der Telefonnummer 06231 5566 oder 0171 4502460.

Stv. Schiedsperson Maria-Elisabeth Becker: Aus gegebenem Anlass findet zur Zeit keine Sprechstunde im Schiedsamt der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim statt. Erreichbar ist Maria-Elisabeth Becker unter der Telefonnummer 0160 91989999 oder per E-Mail unter schiedsamt-vbg-dannstadt@t-online.de.


Fünf Fragen zur Schiedsperson


Wer kann sich an eine Schiedsperson wenden?

Jeder, der in der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim wohnt und mit seinem Nachbarn im Streit liegt, den er gerne beenden möchte, kann sich direkt an das Schiedsamt wenden. Sobald sich jemand an uns wendet, nehmen wir die Sache ernst. Es liegt nicht an uns zu bewerten.

Worüber gibt es am häufigsten Streit zwischen Nachbarn?

Lärm- oder Geruchsbelästigungen sind die häufigsten Ärgernisse. Auch Mobbing-Fälle hatten wir schon. Wobei es immer wieder vorkommt, dass sich jemand über seinen Nachbarn ärgert, diesem aber gar nicht bewusst ist, dass der andere mit ihm ein Problem hat.

Was passiert, wenn sich jemand mit einer Nachbarschaftsstreitigkeit bei Ihnen meldet?

Unsere Aufgabe ist es, eine gemeinsame Lösung zu finden. Dazu wird der andere Nachbar schriftlich ins Rathaus geladen. Davon abgesehen schreiben wir keine Briefe, sondern führen nur persönliche Gespräche. Wer geladen wird, muss zu dem Termin kommen. Wir sind nicht verpflichtet, vermeintliches Recht durchzusetzen, sondern eine Einigung herbeizuführen. Und die Chancen stehen sehr hoch, dass der Konflikt nach dem Schlichtungsverfahren beigelegt ist.

Was kostet das Schiedsverfahren?

Eine erste Beratung ist kostenlos. Dies kann eine Anfrage per E-Mail sein oder ein erstes Gespräch in meiner Sprechstunde. Gerade kleinere Sachen laufen auch immer mal wieder ohne Schlichtungsverfahren. Kommt es aber zu einem echten Schlichtungsverfahren, so kostet dies bis zu 60 Euro. Das Geld ist dazu gedacht, Auslagen zu decken. Überschuss wird erstattet. Der Verfahrensleiteranteil wurde in Dannstadt-Schauernheim die letzten 10 Jahre gespendet. Z.B. an "Wunderbar" (www.ich-bin-wunderbar.jimdo.com), einen vor sechs Jahren in Dannstadt gegründeten gemeinnützigen Verein, der versucht, Menschen in Notlagen immer wieder eine kleine Freude zu bereiten. Es wurden besondere T-Shirts für Kinder in Heimen und Hospizeinrichtungen gespendet. Zuvor haben wir verschiedene Vereine im Gebiet der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim unterstützt, beispielsweise den Musikverein Hochdorf und auch den Turnverein Schauernheim durch ein Schlichtungsverfahren.

Was ist das Besondere an der Einigung über ein Schiedsverfahren?

Es ist immer wieder so schön erleben zu dürfen, wie die Menschen nach Aussprachen im Schiedsamtsverfahren merken, dass all der Ärger und Streit oft nur wegen Missverständnissen entstanden ist und sie danach ein viel besseres Verhältnis zu ihren Nachbarn haben können.



(Zuletzt aktualisiert 22.04.2024)