Namensänderung

Namensänderung

Zuständig für eine behördliche Namensänderung ist die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis in Ludwigshafen am Rhein. Der Antrag ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Bürgerservice, Standesamt – erhältlich. Für andere Namensänderungen, wie zum Beispiel die Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung usw. ist das Standesamt zuständig.