Jubiläen

Ehejubiläen und Geburtstage

Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr und Ehejubiläen ab dem Goldenen werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Möchten Sie dies nicht, so können Sie der Weitergabe Ihrer melderechtlichen Daten
mit dem Vordruck zur Übermittlungssperre widersprechen.


Drucken Sie sich bitte den Vordruck aus; machen Sie bitte durch Ankreuzen kenntlich, für welche/n Fall/Fälle die Übermittlungssperre gelten soll und unterschreiben Sie bitte; anschließend bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung.

Achtung: Bitte Absender nicht vergessen.

Anlässlich von Ehejubiläen ab dem Goldenen sowie anlässlich des 80., des 85. und des 90. Geburtstages und in der Folge jährlich überbringen der Ortsbürgermeister und/oder der Bürgermeister der Verbandsgemeinde (gegebenenfalls Beigeordnete als Vertreter) die Glückwünsche der Gemeinde. Hierzu erfolgt telefonisch eine Terminabsprache.

Wünschen Sie keinen Besuch, können Sie dies der/dem Mitarbeiter/in, die/der Sie wegen der Terminabsprache anruft, mitteilen.