Gewerbe

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Sie möchten ein Gewerbe ausüben, anmelden, ummelden oder abmelden. Hier finden Sie alle wichtigen Infos und Formulare.

Ansprechpartnerin im Gewerbeamt ist Frau Simone Bürkner, Telefon 06231 401-185, E-Mail Simone.Buerkner@vgds.de.

Ich möchte ein Gewerbe ausüben. Was muss ich tun oder beachten?

Nach der Gewerbeordnung ist jede Gewerbeausübung bzw. jeder Gewerbebetrieb anzumelden. Dies erfolgt bei der jeweiligen Stadt-, Gemeinde- oder Verbandsgemeindeverwaltung. Die notwendigen Formulare zur An-, Um- oder Abmeldung eines Gewerbes gibt es hier zum Herunterladen.

Entscheidend für die Zuständigkeit ist die Adresse unter der das Gewerbe ausgeübt wird bzw. das Büro betrieben wird. Wenn Wohn- und Geschäftsadresse nicht identisch sind, so ist das Gewerbe bei der zuständigen Verwaltung der Geschäftsadresse anzumelden.
Soll das Gewerbe mit Geschäftsadresse in Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim oder Rödersheim-Gronau ausgeübt werden, so ist die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim zuständig.

Bei den meisten erlaubnisfreien Gewerben ist mit der Anzeige "alles erledigt". Auch Handwerksgewerbe sind erlaubnisfrei, allerdings ist hier die Eintragung bei der Handwerkskammer Voraussetzung und bei der Anzeige nachzuweisen.

Für Gewerbeanzeigen ist eine Gebühr von 40 Euro zu entrichten.

Manche Gewerbe sind allerdings erlaubnispflichtig; Bitte lesen Sie zur weiteren Information den nachfolgenden Eintrag.

Formulare zur An-, Um- und Abmeldung

Formular Gewerbeanmeldung

Formular Gewerbeummeldung

Formular Gewerbeabmeldung

Ich möchte einen Gewerbebetrieb eröffnen. Brauche ich eine Erlaubnis?

Die meisten Gewerbe können erlaubnisfrei ausgeübt werden.
Allerdings dürfen bestimmte Gewerbe nur nach vorheriger Erlaubnis ausgeübt werden.
Eine Erlaubnis ist zum Beispiel Voraussetzung für:

  • Betreiben einer Gaststätte: Die Gaststättenkonzession bedingt besondere Anforderungen an die Person (Zuverlässigkeit etc.) und nicht zuletzt bezogen auf die Räume, in denen die Gaststätte eingerichtet werden soll.
  • die Ausübung eines Reisegewerbes, als eines Gewerbes, das nicht an einer festen Adresse ausgeübt wird, sondern z.B. im sog. "Haustürverkauf" oder Verkauf an wechselnden Standorten
  • die Ausübung des Maklergewerbes, also z.B. die Vermittlung von Grundstücken/Häusern, Finanzierungen oder Geldanlagen etc.

In den Fällen erlaubnispflichtiger Gewerbe darf die Ausübung des Gewerbes erst begonnen werden, wenn die Erlaubnis erteilt ist; zuständig ist die Verwaltung der Wohnsitzgemeinde.

Informieren Sie sich bitte vor Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit, damit Ihnen z.B. wegen unerlaubter Gewerbeausübung kein Ärger bzw. Nachteil entsteht.

Wo erhalte ich eine Gewerbezentralregister-Auskunft?

Eine Gewerbezentralregister-Auskunft können Sie entweder in unserem Bürgerbüro im Erdgeschoss des Rathauses beantragen oder über folgenden Link: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ffw/action/invoke.do?id=AntragGZR.

Wenn Sie persönlich den Antrag stellen ist es erforderlich, dass Sie Ihren gültigen Ausweis oder Reisepass vorlegen.

Die Gebühr beträgt 13 Euro.

Die Auskunft wird von der zuständigen Stelle innerhalb von ca. 2 Wochen zugesandt.

Link:
- Gewerbesteuer

Über folgenden Link erfahren Sie weitere Infos zum Thema Gewerbe:

https://www.vg-dannstadt-schauernheim.de/vg_dannstadt_schauernheim/live/B%C3%BCrgerservice/?bsinst=0&bsparentid=RLP%3Acategory%3A8935706%3AANLK&bsparam=&submit_button=Anzeigen&submit_button=Anzeigen