Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzumelden, wo das Kind auf die Welt gekommen ist, nicht beim Standesamt des Wohnsitzes. Das Geburtsstandesamt teilt der zuständigen Meldebehörde die Beurkundung mit.
Die Geburt eines Kindes ist beim Standesamt anzumelden, wo das Kind auf die Welt gekommen ist, nicht beim Standesamt des Wohnsitzes. Das Geburtsstandesamt teilt der zuständigen Meldebehörde die Beurkundung mit.