Landtagswahl 2021

Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz

Die diesjährige Landtagswahl findet am Sonntag, 14. März 2021 statt. Allgemeine Infos finden Sie direkt auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz: www.wahlen.rlp.de/de/landtagswahl/. Was hierbei für die Verbandsgemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger wichtig ist, darüber informieren wir Sie hier. Sie möchten sich als Wahlhelfer engagieren, Sie haben Fragen zur Briefwahl oder den Corona-Maßnahmen vor Ort: Sprechen Sie uns an! Ihr Ansprechpartner ist Markus Lehmann, Telefon 06231 401-145, markus.lehmann@vgds.de.


15.03.2021
Wahlergebnisse aus der Verbandsgemeinde

Hier sehen Sie, wie in unserer Verbangsgemeinde gewählt wurde, unterteilt nach Wahlkreisstimme und Landesstimme sowie jeweils mit dem Ergebnis für die gesamte Verbandsgemeinde und den einzelnen Ortsgemeinden.



Ergebnis WAHLKREISSTIMMEN VG


Wahlkreisstimmen
Anteil
Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk
4.962
Staßen (SPD)
1.809
25,1 %
Wahlberechtigte mit Sperrvermerk
5.110
Zehfuß (CDU)
2.896
40,2 %
Wahlberechtigte nach §19
0
Räuchle (AfD)
828
11,5 %
Wahlberechtigte insgesamt
10.072
Reichert (FDP)
567
7,9 %
Wähler/-innen
7.335
Weinacht (GRÜNE)
768
10,7 %
davon mit Wahlschein
4.905
Klamm (Die Linke)
193
2,7 %
ungültige Wahlkreisstimmen
127
Hiemenz (Klimaliste RLP)
147 2,0 %
gültige Wahlkreisstimmen
7.208



Wahlbeteiligung
72,8 %






Ergebnis WAHLKREISSTIMMEN Da-Schau


WahlkreisstimmenAnteil
Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk2.681
Staßen (SPD)1.044
27,1 %
Wahlberechtigte mit Sperrvermerk2.765
Zehfuß (CDU)1.510
39,2 %
Wahlberechtigte nach §190
Räuchle (AfD)389
10,1 %
Wahlberechtigte insgesamt5.446
Reichert (FDP)287
7,5 %
Wähler/-innen3.919
Weinacht (GRÜNE)446
11,6 %
davon mit Wahlschein2.646
Klamm (Die Linke)98
2,5 %
ungültige Wahlkreisstimmen68
Hiemenz (Klimaliste RLP)77
2,0 %
gültige Wahlkreisstimmen3.851



Wahlbeteiligung72,0 %







Ergebnis WAHLKREISSTIMMEN Ho-Ass


Wahlkreisstimmen
Anteil
Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk1.166
Staßen (SPD)375
21,7 %
Wahlberechtigte mit Sperrvermerk1.197
Zehfuß (CDU)731
42,3 %
Wahlberechtigte nach §190
Räuchle (AfD)220
12,7 %
Wahlberechtigte insgesamt2.363
Reichert (FDP)148
8,6 %
Wähler/-innen1.755
Weinacht (GRÜNE)175
10,1 %
davon mit Wahlschein1.163
Klamm (Die Linke)45
2,6 %
ungültige Wahlkreisstimmen25
Hiemenz (Klimaliste RLP)36
2,1 %
gültige Wahlkreisstimmen1.730



Wahlbeteiligung74,3 %






Ergebnis WAHLKREISSTIMMEN Rö-Gro


Wahlkreisstimmen
Anteil
Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk1.115
Staßen (SPD)390
24,0 %
Wahlberechtigte mit Sperrvermerk1.148
Zehfuß (CDU)655
40,3 %
Wahlberechtigte nach §190
Räuchle (AfD)219
13,5 %
Wahlberechtigte insgesamt2.263
Reichert (FDP)132
8,1 %
Wähler/-innen1.661
Weinacht (GRÜNE)147
9,0 %
davon mit Wahlschein1.096Klamm (Die Linke)50
3,1 %
ungültige Wahlkreisstimmen34
Hiemenz (Klimaliste RLP)34
2,1 %
gültige Wahlkreisstimmen1.627



Wahlbeteiligung73,4 %




Und hier finden Sie die einzelnen Ergebnisse der Landesstimme



Ergebnis LANDESSTIMMEN VG

Landesstimmen
Anteil
Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk4.962
SPD
2.336 32,2 %
Wahlberechtigte mit Sperrvermerk5.110
CDU
2.178 30,0 %
Wahlberechtigte nach §190
AfD
784
10,8 %
Wahlberechtigte insgesamt10.072
FDP
471
6,5 %
Wähler/-innen7.335
GRÜNE
573
7,9 %
davon mit Wahlschein4.905
Die Linke
113
1,6 %
ungültige Landesstimmen80
Freie Wähler
410
5,7 %
gültige Landesstimmen7.255
PIRATEN
40
0,6 %
Wahlbeteiligung72,8 %
ÖDP
41
0,6 %


Klimaliste RLP e.V.
53
0,7 %


DIE PARTEI
81
1,1 %


Tierschutzpartei
127
1,8 %


Volt
48
0,7 %




Ergebnis LANDESSTIMMEN Da-Schau

Landesstimmen
Anteil
Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk2.681
SPD
1.334 34,4 %
Wahlberechtigte mit Sperrvermerk2.765
CDU
1.192 30,7 %
Wahlberechtigte nach §19
0
AfD
375 9,7 %
Wahlberechtigte insgesamt5.446FDP
236 6,1 %
Wähler/-innen3.919
GRÜNE
332 8,6 %
davon mit Wahlschein2.646
Die Linke
54 1,4 %
ungültige Landesstimmen
41
Freie Wähler
149 3,8 %
gültige Landesstimmen
3.878
PIRATEN
26 0,7 %
Wahlbeteiligung
72,0 %
ÖDP
17
0,4 %


Klimaliste RLP e.V.
33
0,9 %


DIE PARTEI
34
0,9 %


Tierschutzpartei
69
1,8 %


Volt
27
0,7 %




Ergebnis LANDESSTIMMEN Ho-Ass

Landesstimmen
Anteil
Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk1.166
SPD
503
29,0 %
Wahlberechtigte mit Sperrvermerk1.197
CDU
497
28,6 %
Wahlberechtigte nach §190
AfD
217
12,5 %
Wahlberechtigte insgesamt2.363
FDP
133
7,7 %
Wähler/-innen1.755
GRÜNE
135
7,8 %
davon mit Wahlschein1.163
Die Linke32
1,8 %
ungültige Landesstimmen19
Freie Wähler118
6,8 %
gültige Landesstimmen1.736
PIRATEN10
0,6 %
Wahlbeteiligung74,3 %
ÖDP
5
0,3 %


Klimaliste RLP e.V. 10
0,6 %


DIE PARTEI
24
1,4 %


Tierschutzpartei 40
2,3 %


Volt
12
0,7 %





Ergebnis LANDESSTIMMEN Rö-Gro

Landesstimmen
Anteil
Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk1.115
SPD
499
30,4 %
Wahlberechtigte mit Sperrvermerk1.148
CDU
489
29,8 %
Wahlberechtigte nach §190
AfD
192
11,7 %
Wahlberechtigte insgesamt2.263
FDP
102
6,2 %
Wähler/-innen1.661
GRÜNE106
6,5 %
davon mit Wahlschein1.096
Die Linke27
1,6 %
ungültige Landesstimmen20
Freie Wähler143
8,7 %
gültige Landesstimmen1.641
PIRATEN4
0,2 %
Wahlbeteiligung73,4 %
ÖDP
19
1,2 %


Klimaliste RLP e.V. 10
0,6 %


DIE PARTEI
23
1,4 %


Tierschutzpartei 18
1,1 %


Volt
9
0,5 %



14.03.2021
Wahlergebnisse aus der Verbandsgemeinde


22.25 Uhr: Und so wurde in der Verbandsgemeinde gewählt:







22.20 Uhr: Die letzten Stimmen werden dem Landeswahlleiter übermittelt.


21:15 Uhr: Der letzte Wahlbezirk wird gerade noch fertig ausgezählt.


20:15 Uhr: Noch zwei Wahlbezirke fehlen...


19.55 Uhr: Morgen finden Sie hier weitere Ergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken.


19.50 Uhr: Ein Zwischenstand nach acht von zwölf ausgezählten Wahllokalen:






19.25 Uhr: Die Hälfte ist ausgezählt. Nach und nach melden sich die Wahllokale mit den Ergebnissen. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden, sobald wir das Ergebnis aus unserer Verbandsgemeinde haben.



14.03.2021
Heute wird gewählt - ab 18 Uhr Mehr Infos


Heute ist Wahltag. Bis 18 Uhr wird in Rheinland-Pfalz gewählt. Ab 18 Uhr informieren wir Sie hier über den Ausgang der Wahl. 

Sie haben noch Fragen zur Wahl? Dann finden Sie hier auf der Landesseite jede Menge Infos rund um die heutige Landtagswahl: https://www.wahlen.rlp.de/de/landtagswahl/info/.


Sie möchten wissen, wie in Rheinland-Pfalz gewählt wurde? Dann schauen Sie hier die Ergebnisse an: https://wahlen2021.rlp.de.





12.03.2021
Sicher wählen


Damit Sie am Sonntag sicher wählen können und auch unsere Wahlhelfer gut geschützt sind, haben wir einiges vorbereitet: große Wahlräume mit Einbahnstraßensystem und Bodenmarkierungen, Desinfektionsspender, Plexiglasscheiben, Einweghandschuhe und FFP-2-Masken für den Wahlvorstand sowie ausreichend Kugelschreiber für jeden.


Bitte helfen auch Sie mit, dass wir alle nach der Wahl gesund bleiben: Halten Sie Abstand, tragen Sie eine medizinische Maske und bleiben Sie nicht länger als nötig im Wahlraum.



09.03.2021
Noch kann man Briefwahl-Unterlagen beantragen

Der Online-Link über die Landesseite ist ab sofort nicht mehr freigeschaltet, aber schreiben Sie uns doch einfach eine E-Mail an briefwahl@vgds.de und wir stellen Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen zu. 




08.03.2021
Rathaus am Wahlabend nicht geöffnet

Gerne haben wir bisher an einem Wahlabend das Rathausfoyer geöffnet, um gemeinsam erste Hochrechnungen zu verfolgen und das Wahlergebnis abzuwarten. Die Corona-Pandemie lässt dies bei der Landtagswahl am Sonntag nicht zu. Daher ist das Rathaus für die Öffentlichkeit am Wahltag und insbesondere am Wahlabend NICHT geöffnet. Über das Ergebnis der Landtagswahl können Sie sich im Internet unter www.wahlen.rlp.de/de/landtagswahl/ informieren. Außerdem halten wir Sie über die Internetseite der Verbandsgemeinde www.vgds.de am Wahlabend auf dem Laufenden.

Ihren Briefwahl-Umschlag können Sie natürlich dennoch bis 18 Uhr bei der Gemeindeverwaltung in den Briefkasten werfen.



05.03.2021
Alle Stimmzettel sind gelocht

Alle Stimmzettel sind am rechten, oberen Rand mit einer Lochung versehen; diese Lochung erleichtert blinden und sehbehinderten Menschen das Einlegen der Stimmzettel in die Stimmzettelschablone. Weil landesweit alle Stimmzettel gelocht werden, ist das Wahlgeheimnis nicht gefährdet.


Mehr Infos sowie Fragen und Antworten rund um die Landtagswahl 2021 finden Sie auf:


https://www.wahlen.rlp.de/de/landtagswahl/info/


04.03.2021
Info-Broschüre als PDF

Die Info-Broschüre  zur Landtagswahl in leichter Sprache ist vergriffen.

Hier finden Sie die Broschüre als PDF.

Die Info-Broschüre des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erklärt einfach und leicht verständlich, welche Aufgaben der Landtag hat, wer wählen darf, wie das Wählen funktioniert und was man bei der Briefwahl beachten muss.


02.03.2021
Wahlergebnisse am Wahlabend

Wir informieren Sie am Wahlabend über unsere Homepage über die aktuellen Wahlergebnisse. Schon jetzt finden Sie auf der Internetseite des Landes alle Informationen rund um die Landtagswahl 2021: https://www.wahlen.rlp.de/de/landtagswahl/.



24.02.2021
Wahlbekanntmachung

I.

Am Sonntag, dem 14. März 2021 findet die Wahl zum 18. Landtag von Rheinland-Pfalz statt. Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.


II.

Die Ortsgemeinde Dannstadt-Schauernheim ist in 6, die Ortsgemeinden Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau sind in jeweils 3 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. In den Ortsgemeinden sind folgende Wahlräume zur Erleichterung der Teilnahme an der Wahl für behinderte und andere Menschen mit Mobilitätseinschränkungen barrierefrei eingerichtet:

Dannstadt-Schauernheim:        

a)      Evangelisches Gemeindehaus, Zugang links, Hintergasse 14

b)      Evangelisches Gemeindehaus, Zugang rechts, Hintergasse 14

c)      Kurpfalzschule, Turnhalle, Kurpfalzstraße 2

d)      Zentrum Alte Schule, Kultursaal, Hauptstr. 139

e)      Kurpfalzschule, Mensa, Kurpfalzstraße 2

f)       Kurpfalzhalle, Haardtstraße 60

Hochdorf-Assenheim:

a)      Feuerwehrgerätehaus, Im Weichlingsgarten 2a

b)      Katholisches Pfarrheim, Hauptstraße 53

c)      Turnhalle des TB Assenheim, An der K 19

Rödersheim-Gronau:

a)      Sporthalle bei der Grundschule, Zugang links, Schäfergasse 49

b)      Sporthalle bei der Grundschule, Zugang rechts, Schäfergasse 49

c)      Turnhalle der TUS Gronau, Assenheimer Straße 17

Stimmberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen, die nicht im Wählerverzeichnis eines barrierefreien Stimmbezirks eingetragen sind, können innerhalb ihres Wahlkreises mit einem Wahlschein in einem barrierefreien Wahlraum wählen.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Zeit vom 16. bis 21.02.2021 übersandt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten zu wählen haben.


III.

Die Stimmberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind. Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Die amtlichen Stimmzettel enthalten am oberen, rechten Rand eine Ausstanzung - eine Lochung. Die Lochung versetzt blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler in die Lage, ohne fremde Hilfe den Stimmzettel in so genannte Stimmzettelschablonen richtig einlegen zu können, um anschließend ebenfalls ohne die Mitwirkung anderer Personen geheim ihre Stimme abgeben zu können. Landesweit sind alle Stimmzettel mit der Lochung versehen, so dass eine Zuordnung der Stimmzettel zu einem bestimmten Wähler nicht möglich ist und das Wahlgeheimnis umfassend gewahrt bleibt.

Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer

1.      für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und des Ortes der Hauptwohnung der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber, bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen außerdem deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,

2.      für die Wahl nach Landes- und Bezirkslisten in blauem Druck die zugelassenen Landes- und Bezirkslisten unter Angabe der Namen der Parteien und Wählervereinigungen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, der Familiennamen und Vornamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und die Bezeichnung der Wahlvorschläge als Landes- oder Bezirkslisten sowie links von der Bezeichnung der Partei oder Wählervereinigung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Die Wählerinnen und Wähler geben ihre Wahlkreisstimme in der Weise ab,

dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Wahlkreisbewerberin oder welchem Wahlkreisbewerber und gegebenenfalls welcher Ersatzbewerberin oder welchem Ersatzbewerber sie gelten soll,

und ihre Landesstimme in der Weise,

dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Landes- oder Bezirksliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und Wählern in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden.

 


IV.

Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

 V.

Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,

a)      durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder

b)      durch Briefwahl

teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Verbandsgemeindeverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung übersenden, dass er dort spätestens am Tage der Wahl bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Briefwahlvorstand abgegeben werden.

 

VI.

Jeder Stimmberechtigte kann sein Stimmrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Die Ausübung des Stimmrechts durch einen Vertreter anstelle des Stimmberechtigten ist unzulässig (§ 4 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes).

Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen einer zulässigen Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Stimmberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Stimmberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist jeweils strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

VII.

1.      Der Wahlvorstand ist für die Steuerung des Zugangs zum Wahlraum verantwortlich. Dabei können ihn Hilfspersonen unterstützen.

2.      Der Zugang zu den Wahlräumen ist nur unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen erlaubt. Dies gilt auch, wenn eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird. Zur Einhaltung des Abstandsgebots sind gut sichtbare Markierungen im Abstand von mindestens 1,5 Metern angebracht.

3.      Alle Personen müssen sich vor dem Betreten des Wahlraums die Hände desinfizieren. Geeignete Desinfektionsspender werden vorgehalten.

4.      Es dürfen sich nur so viele Stimmberechtigte gleichzeitig im Wahlraum aufhalten, wie Stimmabgabemöglichkeiten (Wahlkabinen) vorhanden sind. Nach der Stimmabgabe müssen die Stimmberechtigten den Wahlraum zügig verlassen, es sei denn, sie wollen die Wahlhandlung beobachten.

5.      Jedem Wähler wird mit dem Stimmzettel ein Kugelschreiber ausgehändigt, den er anschließend mitnehmen darf oder der anschließend entsorgt wird. Für die Stimmabgabe können auch eigene Schreibstifte verwendet werden. In den Wahlkabinen werden keine Schreibstifte ausgelegt.

6.      Nach der Stimmabgabe des Wählers wird der Tisch in der Wahlkabine desinfiziert.

7.      Personen, die die Wahl beobachten wollen, wird ein Freiraum im Wahlraum zugewiesen, der die Einhaltung eines Mindestabstands zu anderen Personen gewährleistet. Der Freiraum hat eine Beobachtung der Wahlhandlung sowie der späteren Auszählung und Ergebnisermittlung zu gewährleisten.

8.      Im Gebäude, in dem sich der Wahlraum befindet, sowie im Wahlraum selbst gilt grundsätzlich die Maskenpflicht. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Maskenpflicht nicht einhält, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

9.      Personen, die eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen oder von dieser Pflicht durch ärztliches Attest nachweislich befreit sind, wird der Zugang zum Wahlraum auch bei leichten Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten und Erkältungssymptome) nicht verwehrt.

10.    Die Pflicht, im Wahlraum eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, gilt auch für die Mitglieder des Wahlvorstandes. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist keine Gesichtsverhüllung, so dass auch die Mitglieder des Wahlvorstandes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben.

11.    Die Stimmberechtigten sind verpflichtet, bei der Feststellung ihrer Identität mitzuwirken. Soweit erforderlich, werden sie vor der Aushändigung des Stimmzettels aufgefordert, ihre Mund-Nasen-Bedeckung zur Identitätsfeststellung kurzfristig abzunehmen. Dabei ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu andern im Raum befindlichen Personen einzuhalten. Der Wahlvorstand hat Wählern die Stimmabgabe solange zu verweigern, bis diese die zur Feststellung der Identität erforderlichen Mitwirkungshandlungen nachgeholt haben.

12.    Auch in den Wahlräumen ist der Abstand von mindestens 1,5 Metern pro Person sicherzustellen. Maßnahmen zur Wahrung des Abstandgebotes sind getroffen, so z.B. angemessen ausgeschilderte Wegekonzepte mit Einbahnregelungen. Das Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern gilt auch für die Mitglieder des Wahlvorstandes untereinander.

13.    Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Mitglieder des Wahlvorstandes wird auf die erforderliche Mindestanzahl reduziert.

14.    Die Ergebnisermittlung ist öffentlich, jedermann hat Zutritt. Für die Wahlbeobachter und die Mitglieder des Wahlvorstandes gelten die vor genannten Regelungen. Der Zugang von Wahlbeobachtern wird nur beschränkt, wenn dadurch dauerhaft die Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können und dadurch der Wahlvorstand gesundheitlichen Risiken ausgesetzt würde.

Dannstadt-Schauernheim, 22. Februar 2021

Verbandsgemeindeverwaltung

im Auftrag

Markus Lehmann



08.02.2021
Info-Broschüre in Leichter Sprache

Eine Info-Broschüre des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie erklärt einfach und leicht verständlich, welche Aufgaben der Landtag hat, wer wählen darf, wie das Wählen funktioniert und was man bei der Briefwahl beachten muss. Die Info-Broschüre ist ab sofort am Außenschalter des Rathauses (Ausgabe Wertstoffsäcke) von Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr sowie dienstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr erhältlich (solange der Vorrat reicht).


02.02.2021
Infos zur Briefwahl

Aufgrund der Corona-Pandemie werden vermutlich deutlich mehr Menschen per Briefwahl abstimmen als bisher. Was es hierbei zu beachten gilt und wie Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen:

Bis spätestens zum 21.02.2021, werden Ihnen durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie ab sofort die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen.


So beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen:

1.      schriftlich -  durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim,
-Wahlamt-, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim,

2.      online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,

3.      online, über folgenden Link (vom 15.02.2021 bis 8.3.2021 freigeschaltet): https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=98,

4.      per Fax unter der Nummer 06231/401-115,

5.      durch einfache Email an briefwahl@vgds.de.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

 

So kommen Ihre Briefwahlunterlagen zu Ihnen:

Geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und - nach Möglichkeit - die Wählerverzeichnisnummer aus der Wahlbenachrichtigung an. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen grundsätzlich an ihre Wohnanschrift übersandt oder überbracht. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, bitten wir Sie, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

 

Sie haben auch die Möglichkeit - während den Öffnungszeiten des Bürgerservice der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen!

Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Rathaus/das Verwaltungsgebäude wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr gesperrt ist und Stimmberechtigte nur einzeln eingelassen werden können. Dadurch kann es zu zeitlichen Verzögerungen und längeren Wartezeiten kommen. Schnell und unkompliziert beantragen Sie dagegen Ihre Briefwahlunterlagen auf digitalem Weg. 

Die Verwaltung bittet deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten (s. o.) für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen.


So wählen Sie per Briefwahl:

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen.  Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.


01.02.2021
Wählerverzeichnis und Wahlscheine

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021:

1.  Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stimmbezirke der Ortsgemeinden Dannstadt-Schauernheim, Hochdorf-Assenheim und Rödersheim-Gronau wird in der Zeit vom 22. bis 26. Februar 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathausplatz 1, Ortsteil Dannstadt, Erdgeschoss Zimmer 03, für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede stimmberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, muss sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; die dabei gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für die Begründung eines Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und für Zwecke der Wahlprüfung verwendet werden. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. 

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2.   Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am Freitag, den 26. Februar 2021 bis 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathausplatz 1, Ortsteil Dannstadt, 1. OG, Zimmer 107 oder 108  Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3.   Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 21. Februar 2021 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens bis zum 26. Februar 2021 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen. Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4.   Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 37 Mutterstadt durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.    Einen Wahlschein erhalten auf Antrag

5.1.     in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte.

5.2.     nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte,

a)     wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung (bis zum 21.02.2021) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum 26.02.2021) versäumt haben,

b)     wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist,

c)     wenn ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Verbandsgemeindeverwaltung  gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis zum 12. März 2021, 18 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung mündlich oder schriftlich beantragt werden. Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter www.vgds.de zur Verfügung. Der Antrag kann auch per E-Mail an folgende E-Mailadresse gerichtet werden:

briefwahl@vgds.de

Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, der Vorname, Tag der Geburt und die Anschrift (Straße, Postleitzahl und Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Stimmbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl, 15 Uhr, gestellt werden.

Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchst. a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Tage der Wahl, 15 Uhr, stellen. 

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Eine stimmberechtigte Person mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6.   Mit dem Wahlschein werden zugleich

a.    ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises,

b.    ein amtlicher Stimmzettelumschlag,

c.    ein amtlicher, mit der Anschrift der Verbandsgemeindeverwaltung an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehener hellroter Wahlbriefumschlag und

d.    ein Merkblatt für die Briefwahl

übersandt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen.

Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ihre Stimmen abzugeben, können sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson hat den Stimmzettel gemäß dem erklärten Willen der Wählerin oder des Wählers zu kennzeichnen und dies an Eides statt zu versichern. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin oder des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfestellung von der Wahl eines anderen erhält. 

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im Stimmzettelumschlag) und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Verbandsgemeindeverwaltung abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Tage der Wahl bis 18 Uhr eingeht. 

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungs-form ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verbandsgemeindeverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden.

Dannstadt-Schauernheim, 1. Februar 2021

Verbandsgemeindeverwaltung

Im Auftrag

Markus Lehmann



26.01.2021
Öffentliche Bekanntmachung der Wahlbewerber

Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 38 Mutterstadt hat in öffentlicher Sitzung am 6. Januar 2021 die nachstehenden Wahlkreisvorschläge für die Wahl zum 18. Landtag in Rheinland-Pfalz zugelassen: 

 

1.    Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD

Bewerberin:             Staßen, Bianca,
                                   geb. 1976 in Speyer
                                   Realschullehrerin
                                   Ringstr. 35, 67166 Otterstadt

Ersatzbewerber:      Dristram, Christian
                                   geb. 1988 in Hildesheim
                                   Referent Change Management Soziologie
                                   Bellenweg 1a, 67117 Limburgerhof

2.    Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU

Bewerber:                 Zehfuß, Johannes
                                   geb. 1959 in Böhl
                                   Landwirt
                                   Ludwigstr. 9, 67459 Böhl-Iggelheim

Ersatzbewerber:      Sertac, Bilgin
                                   geb. 1981 in Ludwigshafen am Rhein
                                   Pflegedienstleister
                                   Martinsring 5, 67125 Dannstadt-Schauernheim

3.    Alternative für Deutschland – AfD

Bewerber:                 Räuchle, Klaus
                                   geb. 1961 in Mannheim
                                   Verwaltungsbeamter
                                   Stuhlbruderhofstr. 15, 67112 Mutterstadt

Ersatzbewerber:      Mansky, Andreas
                                   geb. 1967 in Kusel
                                   Logistikmeister
                                   Theodor-Fontane-Str. 2, 67165 Waldsee

4.    Freie Demokratische Partei – FDP

Bewerber:                 Reichert, Konrad
                                   geb. 1957 in Malsch
                                   Dipl. Betriebswirt (FH)
                                   Rheinstr. 6, 67133 Maxdorf

Ersatzbewerber:      Hauck, Marc
                                   geb. 1978 in Ludwigshafen am Rhein
                                   Bankbetriebswirt
                                   Limburgstr. 16, 67125 Dannstadt-Schauernheim

5.    BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – GRÜNE

Bewerber:                 Weinacht, Kim Elias
                                   geb. 1984 in Kirchheimbolanden
                                   Referent
                                   Oggersheimer Str. 61, 67112 Mutterstadt

Ersatzbewerberin:   Schaab-Hehn, Almut
                                   geb. 1964 in Heidelberg
                                   Buchhalterin
                                   Hauptstr. 148, 67125 Dannstadt-Schauernheim

6.    DIE LINKE – DIE LINKE

Bewerber:                 Klamm, Andreas
                                   geb. 1968 in Ludwigshafen am Rhein
                                   Journalist
                                   Schillerstr. 31, 67141 Neuhofen

7.    Klimaliste RLP e.V. –

Bewerber:                 Hiemenz, Friedrich Wilhelm
                                   geb. 1997 in Mainz
                                   Student
                                   Kaninchenpfad 1
                                  55128 Mainz

 

06.01.2021
Plakatierung zur Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz

Auch auf die bevorstehende Landtagswahl wirkt sich die Corona-Pandemie aus. So dürfen für die bevorstehende Landtagswahl am 14. März 2021 Wahlplakate, dazu zählen auch Banner, Werbetafeln u. ä., bereits zwei Wochen früher aufgehängt  werden. 

Ab dem 20. Januar 2021 dürfen Wahlplakate für die Landtagswahl 2021 aufgehängt werden. Alle Plakate bis zu einer maximalen Größe von DIN A 1 (84x60 cm) gelten grundsätzlich als genehmigt.

Für größere Plakate als Format DIN A 1, insbesondere Werbebanner und  Großflächenplakate, ist eine gesonderte Erlaubnis bei der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim zu beantragen.

Unabhängig von der Größe der Plakate, gelten beim Aufhängen der Wahlplakate, Werbebanner und Großflächenplakate die allgemeinen Regeln für Plakatierungen; insbesondere muss eine Behinderung oder Gefahr für den Straßenverkehr ausgeschlossen werden. Baurechtliche Vorgaben sowie Bestimmungen des Landesstraßengesetzes sowie des Bundesfernstraßengesetzes bleiben von der Erlaubnis unberührt.


Was ist für Wahlplakate noch wichtig:

  • Wahlplakate dürfen nicht in grob anstößiger Weise gestaltet sein. Ihr Werbeinhalt darf nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verstoßen.
  • An Privatgebäuden und auf Privatgelände darf nicht ohne Erlaubnis des jeweiligen Eigentümers  plakatiert werden.
  • Wahlplakate dürfen aus Neutralitätspflicht auch nicht an öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder dem Rathaus, sowie ggfls. an anderen Gebäuden, die als Wahllokale dienen,  angebracht werden. 
  • Um Wahlplakate außerhalb geschlossener Ortschaften im Verlauf von Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen aufzuhängen, muss zuvor eine Genehmigung des Landesbetriebes Mobilität Speyer eingeholt werden.


  • Durch das Aufstellen von Plakaten, Werbebannern und Großflächenplakaten darf der Straßenverkehr nicht behindert oder gefährdet werden.
  • Das Anbringen von Plakaten an Verkehrszeichen ist untersagt.
  • Wahlplakate dürfen nicht über oder in erheblicher Höhe neben dem Verkehrsraum angebracht werden, wie z. B. an den Außenseiten der Geländer von Brücken, die über die Straßen führen.
  • Wahlplakate dürfen nicht so aufgestellt werden, dass dadurch Verkehrszeichen verdeckt oder die notwendigen Sichtfelder, z. B. an Fußgängerüberwegen, Knotenpunkten, Haltesichtweiten in engen Kurven, etc. beeinträchtigt werden.
  • Wahlplakate dürfen nicht auf Innenflächen von Kreisverkehrsplätzen gestellt werden.
  • Die  Wahlplakate müssen so verankert bzw. befestigt werden, dass auch bei starkem Wind eine Gefährdung Dritter durch Herabstürzen oder Umfallen ausgeschlossen ist. Hierzu müssen Wahlplakate regelmäßig, mindestens einmal je Woche, auf Standfestigkeit, Beschädigungen etc. untersucht und ggf. instand gesetzt oder entfernt werden.
  • Die Wahlplakate dürfen nicht im Bereich von Gehwegen aufgestellt werden, die eine Breite von weniger als 1,50 m haben. Ansonsten ist sicherzustellen, dass eine Gehwegfläche von mindestens 1 m zur ungehinderten Benutzung zur Verfügung bleibt. Im Bereich von Geh- bzw. Radwegen ist ein Lichtraumprofil (Mindesthöhe bis Unterkante Wahlplakat) von 2,20 Meter bzw. 2,40 Meter einzuhalten.
  • Die Wahlplakate sind spätestens am 8. Tag nach der Wahl (22.03.2021) zu entfernen.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich gerne an unser Ordnungsamt unter der info@vgds.de bzw. telefonisch an 06231 /  401- 127.


(zuletzt geändert 21.01.2021)