Information für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz: Im Zuge der Grundsteuerreform wurde eine gesetzliche Verpflichtung eingeführt, Änderungen, die sich auf die Wertverhältnisse des Grundbesitzes auswirken können, dem Finanzamt gegenüber mit einer „Grundesteueränderungsanzeige“ mitzuteilen. Darüber informiert im Folgenden die Pressemitteilung des Landesamts für Steuern Rheinland-Pfalz.
22. Juli 2025 von Susanne Klein