Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Westerstraße“ in Hochdorf-Assenheim - Offenlage

Amtliche Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Westerstraße“ in der Ortsgemeinde Hochdorf-Assenheim gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB, hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBI. 2025 I Nr. 348))

Der Ortsgemeinderat Hochdorf-Assenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.03.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan der Innenentwicklung „Westerstraße“ gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB gefasst.

In der öffentlichen Sitzung am 10.03.2026 wurde beschlossen, dass der Bebauungsplanentwurf gem. § 3 Abs. 2 BauGB im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich ausgelegt werden soll.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Ziel des Bebauungsplanes ist es, das bereits bebaute Gebiet unter städtebaulichen Gesichtspunkten nach einheitlichen Kriterien vom Bestand her zu ordnen, Nachverdichtungen und zusätzlichen Wohnraum – auch im Bestand – zu ermöglichen und städtebauliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Ein weiteres städtebauliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, den südlichen straßenbegleitenden Gehweg der Westerstraße, der zurzeit eine unzureichende Breite von abschnittsweise nur 30 cm aufweist, auf ein Mindestmaß für den Begegnungsfall „Fußgänger / Fußgänger“ mit 1,50 m zu verbreitern. Um die Möglichkeiten einer Gehwegverbreiterung entlang der Westerstraße langfristig sichern zu können, ist es notwendig, die für diese Maßnahme erforderlichen Flächen als Verkehrsfläche im Bebauungsplan festzusetzen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Westerstraße“ erfolgt im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB. Aufgrund der Durchführung im vereinfachten Verfahren  wird gem. § 13a von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB, sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a BauGB abgesehen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans der Innenentwicklung „Westerstraße“ hat eine Größe von ca. 1,85 ha und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Ortsstraße „K 19 Kurze Straße“ Fl.-Nrn. 189/6 und 167/22, durch Fl.-Nrn. 194, 197/4, 196/1, 199/1, 204/1, 206/1, 207/6, 207/5, 207/4, 208/3, 208/2, 209/1, 212/1, 213/29, durch die „Johann-Sebastian-Bach-Straße“ Fl.-Nr. 214/7, durch Fl.-Nrn. 215/3 und 215/4 und durch Teilbereich der Fl.-Nr. 224/1,
  • im Osten durch Teilbereich der „K 21 Westerstraße“ Fl.-Nr. 1021/5 und Teilbereich der Fl.-Nr. 465,
  • im Süden durch Teilbereich der Fl.-Nrn. 466, 467, durch Fl.-Nr. 468/1, durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 469, 470/2, 472, 473, durch Fl.-Nrn. 1/1, 475/1, 476/1, durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 479, 4, 482, 6/1, 8/1, 486/1 und durch Teilbereich des Friedhofs Fl.-Nr. 19/1,
  • im Westen durch Teilbereich der „K 19 Friedhofstraße“ Fl.-Nrn. 167/13, 16/3, 15/3 und durch die „Hohlstraße“ Fl.-Nr. 167/12.

Der Geltungsbereich und dessen genaue Abgrenzung sowie dessen Lage sind im nachfolgenden Lageplan dargestellt.

Öffentlichkeitsbeteiligung:

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung sowie Fachbeitrag Naturschutz, Wasserhaushaltsbilanz und Gebäudehöhen-, Flächen und Kennwerteübersicht in der Fassung vom 11.03.2026 in der Zeit von Montag, den 23.03.2026 bis einschließlich Donnerstag, den 23.04.2026 auf der Homepage der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim unter https://www.vg-dannstadt-schauernheim.de/leben-arbeiten/bauen-wohnen/offenlagen/. Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich.

Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen schriftlich bei Herrn Gau (Zimmer 116) abgegeben, postalisch an Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 2 – Bauen und Infrastruktur, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim gesendet oder per Email an bauleitplanung@vgds.de vorgebracht werden.

Darüber hinaus liegen die Planunterlagen des Bebauungsplanentwurfes „Westerstraße“ zur Beteiligungszeit vom 23.03.2026 bis einschließlich 23.04.2026 während der Dienststunden von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr im Rathaus der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim (im Foyer, 1. OG) öffentlich aus.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Die Stellungnahmen werden grundsätzlich anonym behandelt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht gem. § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a BauGB abgesehen wird.

 

Dannstadt-Schauernheim, den 11.03.2026

Für die Verbandsgemeinde                                      Für die Ortsgemeinde

Dannstadt-Schauernheim                                         Hochdorf-Assenheim

Stefan Veth                                                                 Walter Schmitt

Bürgermeister                                                             Ortsbürgermeister