Amtliche Bekanntmachung Westerstraße

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Aufstellung des Bebauungsplanes „Westerstraße“ der Ortsgemeinde Hochdorf-Assenheim gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634)

Der Ortsgemeinderat Hochdorf-Assenheim hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Westerstraße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Westerstraße“ hat eine Größe von ca. 1,85 ha und wird wie folgt begrenzt:

- im Norden durch die Ortsstraße „K 19 Kurze Straße“ Fl.-Nrn. 189/6 und 167/22, durch Fl.-Nrn. 194, 197/4, 196/1, 199/1, 204/1, 206,1, 207/6, 207/5, 207/4, 208/3, 208/2, 209/1, 212/1, 213/29, durch die „Johann-Sebastian-Bach-Straße“ Fl.-Nr. 214/7, durch Fl.-Nrn. 215/3 und 215/4 und durch Teilbereich der Fl.-Nr. 224/1,

- im Osten durch Teilbereich der „K 21 Westerstraße“ Fl.-Nr. 1021/5 und Teilbereich der Fl.-Nr. 465,

- im Süden durch Teilbereich der Fl.-Nrn. 466, 467, durch Fl.-Nr. 468/1, durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 469, 470/2, 472, 473, durch Fl.-Nrn. 1/1, 475/1, 476/1, durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 479, 4, 482, 6/1, 8/1, 486/1 und durch Teilbereich des Friedhofs Fl.-Nr. 19/1,

- im Westen durch Teilbereich der „K  19 Friedhofstraße“ Fl.-Nrn. 167/13, 16/3, 15/3 und durch die „Hohlstraße“ Fl.-Nr. 167/12.

Der Geltungsbereich kann dem folgenden Lageplan entnommen werden, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.


Anlass, Ziel und Zweck der Planung

Die Bestandsbebauung soll entlang der Westerstraße in Zukunft von der straßenseitigen Grundstücksgrenze abrücken können. Hierdurch sollen die Probleme durch das beengte Verhältnis in der Westerstraße langfristig gelöst werden.

Ein städtebauliches Ziel des Bebauungsplans „Westerstraße“ ist es, den südlichen straßenbegleitenden Gehweg der Westerstraße, der zurzeit eine unzureichende Breite von abschnittsweise nur 30 cm aufweist, auf ein Mindestmaß für den Begegnungsfall „Fußgänger / Fußgänger“ mit 1,50 m zu verbreitern. Zudem möchte die Ortsgemeinde, dass die Straßenrandbebauung zukünftig einen 3 m Grenzabstand zu diesem Gehweg einhält. Hierfür soll die bestehende Baugrenze zurückgesetzt werden. Um die Möglichkeiten einer Gehwegverbreiterung entlang der Westerstraße langfristig sichern zu können, ist es notwendig, die für diese Maßnahme erforderlichen Flächen als Verkehrsfläche im Bebauungsplan festzusetzen.

 

Für die Verbandsgemeinde                                                               Für die Ortsgemeinde

Dannstadt-Schauernheim                                                                  Hochdorf-Assenheim

i.V. Marc Hauck                                                                                 Walter Schmitt

Erster Beigeordneter                                                                         Ortsbürgermeister