Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplanes „Westerstraße“ der Ortsgemeinde Hochdorf-Assenheim gem. § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634)
Der Ortsgemeinderat Hochdorf-Assenheim hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Westerstraße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Westerstraße“ hat eine Größe von ca. 1,85 ha und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Ortsstraße „K 19 Kurze Straße“ Fl.-Nrn. 189/6 und 167/22, durch Fl.-Nrn. 194, 197/4, 196/1, 199/1, 204/1, 206,1, 207/6, 207/5, 207/4, 208/3, 208/2, 209/1, 212/1, 213/29, durch die „Johann-Sebastian-Bach-Straße“ Fl.-Nr. 214/7, durch Fl.-Nrn. 215/3 und 215/4 und durch Teilbereich der Fl.-Nr. 224/1,
- im Osten durch Teilbereich der „K 21 Westerstraße“ Fl.-Nr. 1021/5 und Teilbereich der Fl.-Nr. 465,
- im Süden durch Teilbereich der Fl.-Nrn. 466, 467, durch Fl.-Nr. 468/1, durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 469, 470/2, 472, 473, durch Fl.-Nrn. 1/1, 475/1, 476/1, durch Teilbereiche der Fl.-Nrn. 479, 4, 482, 6/1, 8/1, 486/1 und durch Teilbereich des Friedhofs Fl.-Nr. 19/1,
- im Westen durch Teilbereich der „K 19 Friedhofstraße“ Fl.-Nrn. 167/13, 16/3, 15/3 und durch die „Hohlstraße“ Fl.-Nr. 167/12.
Der Geltungsbereich kann dem folgenden Lageplan entnommen werden, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Die Bestandsbebauung soll entlang der Westerstraße in Zukunft von der straßenseitigen Grundstücksgrenze abrücken können. Hierdurch sollen die Probleme durch das beengte Verhältnis in der Westerstraße langfristig gelöst werden.
Ein städtebauliches Ziel des Bebauungsplans „Westerstraße“ ist es, den südlichen straßenbegleitenden Gehweg der Westerstraße, der zurzeit eine unzureichende Breite von abschnittsweise nur 30 cm aufweist, auf ein Mindestmaß für den Begegnungsfall „Fußgänger / Fußgänger“ mit 1,50 m zu verbreitern. Zudem möchte die Ortsgemeinde, dass die Straßenrandbebauung zukünftig einen 3 m Grenzabstand zu diesem Gehweg einhält. Hierfür soll die bestehende Baugrenze zurückgesetzt werden. Um die Möglichkeiten einer Gehwegverbreiterung entlang der Westerstraße langfristig sichern zu können, ist es notwendig, die für diese Maßnahme erforderlichen Flächen als Verkehrsfläche im Bebauungsplan festzusetzen.
Für die Verbandsgemeinde Für die Ortsgemeinde
Dannstadt-Schauernheim Hochdorf-Assenheim
i.V. Marc Hauck Walter Schmitt
Erster Beigeordneter Ortsbürgermeister