Amtliche Bekanntmachung Ludwigshafener Straße

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Aufstellung des Bebauungsplanes „Ludwigshafener Straße“ der Ortsgemeinde Hochdorf-Assenheim gem. § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634)

Der Ortsgemeinderat Hochdorf-Assenheim hat in seiner Sitzung am 25.03.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Ludwigshafener Straße“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Ludwigshafener Straße“ hat eine Größe von ca. 3,57 ha und wird wie folgt begrenzt:

- im Norden durch Teilbereiche der Fl. Nr. 224/1, durch Fl.-Nrn. 224/2, 224/3, 224/8, 457/3, 445/7, durch Teilbereich der Fl.-Nr. 452/13, durch die „K 21 Westerstraße“ Fl.-Nrn. 452/13, 451/5 und 450/6,

- im Osten durch Teilbereiche der „K 21 Westerstraße“ Fl.-Nrn. 1021/5 und 1928/18, durch Teilbereich der „L 530 Ludwigshafener Straße“ Fl.-Nr. 1928/20,

- im Süden durch Teilbereich der „L 530 Ludwigshafener Straße“ Fl.-Nr. 570/14, durch Teilbereich Fl.-Nr. 570/17, durch Fl.-Nrn. 560/6, 541, 540/1, durch Teilbereich der Fl.-Nr. 539/1,

- im Westen durch Teilbereich der „L 530 Ludwigshafener Straße“ Fl.-Nr. 1928/20, durch Fl.-Nrn. 1928/21, 8/6, 486/7, durch Teilbereich der Fl.-Nrn. 19/1, 486/1, 8/1, 6/1, 482, 4, 479, durch Fl.-Nrn. 476/2 und 1/2, durch Teilbereich der Fl.-Nrn. 473, 472, 470/2, 469, durch Fl.-Nr. 468/2, durch Teilbereich der Fl.-Nrn. 467, 466 und durch Teilbereich der „K 21 Westerstraße“ Fl.-Nr. 1021/5.

Der Geltungsbereich kann dem folgenden Lageplan entnommen werden, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.


Anlass, Ziel und Zweck der Planung

Da in der Verbandsgemeinde eine substantielle Nachfrage nach Bauland besteht, soll in der Ortsgemeinde Hochdorf-Assenheim im Bereich zwischen der Ludwigshafener Straße und der Westerstraße ein neues Mischgebiet entstehen. Da die Fläche zum Großteil im Außenbereich der Ortsgemeinde Hochdorf-Assenheim liegt, soll mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die planungsrechtliche Grundlage für die künftige Bebauung geschaffen werden. Außerdem soll die planungsrechtliche Grundlage einer Betriebserweiterung für den ansässigen Betrieb Mayer & Ruppert GmbH geschaffen werden.

 

Für die Verbandsgemeinde                                                               Für die Ortsgemeinde

Dannstadt-Schauernheim                                                                  Hochdorf-Assenheim

i.V. Marc Hauck                                                                                 Walter Schmitt

Erster Beigeordneter                                                                         Ortsbürgermeister