Handwerkerparkausweis
der Metropolregion Rhein-Neckar beantragen
Systemwechsel beim Digitalen Handwerkerparkausweis ab Montag, 15.09.2025
Das Verfahren zur Beantragung von Handwerkerparkausweisen ist auf ein neues digitales System umgestellt.
- Bis zum 14.09.2025 können Anträge noch über das bisherige System gestellt werden. Link
- Ab dem 15.09.2025 steht ausschließlich das neue Portal zur Verfügung. Den entsprechenden Link finden Sie hier: Link
- Handwerksbetriebe, die bis zum 14.09.2025 Anträge gestellt haben, können ihre Parkausweise noch bis zum 13.10.2025 im alten System abrufen. Link
- Die Bearbeitung der Altanträge erfolgt weiterhin durch unsere Verwaltung, jedoch wird der Zugriff auf das Altsystem nur bis zum 13.10.2025 gewährleistet sein.
Wir bitten um Ihr Verständnis für die technische Umstellung und danken Ihnen für Ihre Zusammenarbeit.
Ihre Verwaltung
BITTE UNBEDINGT BEACHTEN:
Ergänzende Informationen dazu, Stand 16.09.2025, mit Ansprechpartner bei der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim
Neuerungen zum Handwerkerparkausweis - Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO Handwerksbetriebe in der Metropolregion Rhein-Neckar stellen ihre Anträge auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises vollständig digital. Seit Anfang September 2025 steht nun ein neues, deutlich benutzerfreundlicheres System zur Verfügung, mit dem Handwerksbetriebe ihre Ausnahmegenehmigungen noch einfacher beantragen und verwalten können.
Was muss man wissen?
- Der gesamte Antragsprozess erfolgt online – von der Registrierung bis zur Ausstellung.
- Handwerksbetriebe behalten jederzeit den Überblick über ihre Anträge.
- Ab 01.10.2025 gilt die neue Anhängerrichtlinie: Auf dem Ausweis wird künftig direkt das Kennzeichen des Anhängers erfasst. Der bisherige Zusatz „+Zug“ entfällt. Der Anhänger kann dann mit jedem beliebigen Fahrzeug (bis max. 7,5 t) gezogen werden. Damit kann bei allein abgestellten Anhängern digital geprüft werden, ob ein gültiger Parkausweis vorliegt.
Was wird benötigt?
- Registrieren bei OMNIA klicken Sie den untenstehenden Link und befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail.
- Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
- Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
- Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
- Optional: Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.
Was kostet der digitale HWPA?
- Der Handwerkerparkausweis kostet 195,- € pro Ausweis und ist ab Beantragung für 12 Monate gültig.
Wie kann der HWPA genutzt werden?
- Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
- Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
- Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de
So funktioniert es:
- Klicken Sie den Link zur Antragsseite.
- Folgen Sie den Anweisungen zur Registratur auf OMNIA
(WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat!). - Füllen Sie alle Informationen im Online-Portal aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
- Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.
Sollten Sie Unterstützung beim digitalen Antrag benötigen, stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung. Kontakt: Gerhard Schaa, Leitung Fachbereich 3 Bürgerdienste, E-Mail: Gerhard.Schaa@vgds.de
Ausführliche Informationen dazu - auch zu Anhängerrichtlinie - und Supportleitfaden von der Metropolregion Rhein-Neckar, Stand 16.09.2025
Digitaler Handwerkerparkausweis – Beantragung wird noch einfacher
Seit 2008 gibt es den Handwerkerparkausweis (HWPA) in der Metropolregion Rhein-Neckar, seit 2024 auch in digitaler Form. Ab Anfang September 2025 steht nun ein optimierter und benutzerfreundlicher digitaler Antrag zur Verfügung. Handwerksbetriebe können ihre Ausnahmegenehmigungen ab sofort noch einfacher beantragen und selbst verwalten.
Der Handwerkerparkausweis kostet 195 Euro pro Jahr und ist mit der Beantragung für zwölf Monate gültig. Pro Ausweis können bis zu drei Kennzeichen hinterlegt werden, die jedoch nur einzeln genutzt werden dürfen. Die Beantragung erfolgt digital über die Straßenverkehrsbehörde am Unternehmenssitz. Der Ausweis wird im „print-at-home“-Verfahren selbst erzeugt und im Fahrzeug gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt.
Das Wichtigste für Handwerksbetriebe:
- Optimiertes digitales System seit 01.09.2025 verfügbar
- Verbesserte Benutzeroberfläche für Antragstellung und Verwaltung
- Jahresgebühr 195 Euro, Gültigkeit 12 Monate
- Bis zu drei Kennzeichen pro Ausweis
- Digitaler Ausdruck ersetzt die frühere Karte mit Dienstsiegel
Neue Regelung ab 01.10.2025 – Anhängerrichtlinie
Mit Verweis auf die Umsetzungsempfehlungen des Arbeitskreises Straßenverkehrsbehörden können künftig auch Anhänger eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Der Anhänger kann dann mit jedem beliebigen Fahrzeug (bis max. 7,5 t) gezogen werden. Künftig wird das Kennzeichen des Anhängers direkt auf dem Handwerkerparkausweis erfasst. Der bisherige Zusatz „+Zug“ entfällt. Das bedeutet: Der Parkausweis liegt weiterhin im Zugfahrzeug. Befindet sich nur der Anhänger vor Ort, kann über dessen Nummernschild digital geprüft werden, ob ein gültiger HWPA besteht.
Der regionale Handwerkerparkausweis gilt weiterhin in allen kreisfreien Städten und Landkreisen der Metropolregion Rhein-Neckar sowie in der TechnologieRegion Karlsruhe. Er entlastet Handwerksbetriebe seit vielen Jahren von aufwendigen Einzelgenehmigungen und trägt zu einer effizienten Abwicklung von Arbeitseinsätzen vor Ort bei.
Ein Supportleitfaden ist unter diesem Link abrufbar.
Weitere allgemeine Informationen erhalten Handwerksbetriebe und Kommunen unter www.hwpa.de.
Fragen werden unter der E-Mail-Adresse handwerkerparkausweis@m-r-n.com beantwortet.
Zur Metropolregion Rhein-Neckar GmbH. Die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH (Mannheim) wurde 2006 gegründet. Ihre Gesellschafter sind neben dem Verband Region Rhein-Neckar und dem Verein Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar die Industrie- und Handelskammern Rhein-Neckar, Pfalz, Darmstadt-Rhein-Main-Neckar sowie die Handwerkskammern Mannheim-Rhein-Neckar-Odenwald und Frankfurt-Rhein-Main. Im Zusammenspiel mit diesen und vielen weiteren Akteuren koordiniert die Regionalentwicklungsgesellschaft die Projektarbeit exemplarisch in den Bereichen Digitalisierung und Deregulierung, wie beim digitalen Handwerkerparkausweis.
Neuerungen zum Handwerkerparkausweis -
Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO, seit 2025
Neuerungen im Bereich des Handwerkerparkausweises der Metropolregion Rhein-Neckar. Ab sofort werden Handwerksbetriebe ihre Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach §46 StVO (Handwerkerparkausweis) digital einreichen. Dies ersetzt die bisherige analoge Beantragung und bietet Ihnen als Handwerksbetrieb eine zeitsparende, komfortable und kostengünstige Lösung.
Was ändert sich?
Statt wie bisher den Antrag in Papierform auszufüllen und einzureichen, wickeln Sie nun den gesamten Prozess online ab. Die digitale Lösung ermöglicht es Ihnen, den Antrag schnell und unkompliziert von Ihrem Computer oder mobilen Gerät aus zu stellen. Darüber hinaus haben Sie jederzeit einen Überblick über Ihre Anträge.
Was wird benötigt?
- Registrieren bei OMNIA klicken Sie den untenstehenden Link und befolgen Sie die Anweisungen für die einmalige Registratur bei OMNIA. Darüber erhalten Sie Zugang zum Handwerkerparkausweis und erhalten alle Benachrichtigungen im Portal und per Mail.
- Foto(s) des Fahrzeugs bei geöffnetem Kofferraum und mit Blick auf das Kennzeichen.
- Bild oder Scan der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein).
- Bild oder Scan der Gewerbeanmeldung.
- Optional: Bild oder Scan der Vorder- und Rückseite der Handwerkskarte.
Was kostet es?
- Der Handwerkerparkausweis kostet 195 Euro pro Ausweis
Wie kann der HWPA genutzt werden?
- Bis zu 3 Fahrzeuge bzw. Kennzeichen können pro Antrag benannt werden – es darf jedoch nicht gleichzeitig mit mehreren benannten Fahrzeugen / Kennzeichen geparkt werden.
- Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen gleichzeitig parken wollen, beantragen Sie bitte einzelne Handwerkerparkausweise.
- Bitte beachten Sie die Informationen und Nutzungsbedingungen unter hwpa.de
So funktioniert es:
- Klicken Sie diesen Link zur Antragsseite.
- Folgen Sie den Anweisungen zur Registratur auf OMNIA
(WICHTIG: Geben Sie immer die Postleitzahl an, bei der Ihr Betrieb den Hauptsitz hat!). - Füllen Sie das Online-Formular aus und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch.
- Reichen Sie den Antrag mit einem Klick ein.
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail und können den weiteren Verlauf digital nachverfolgen.
Sollten Sie Unterstützung beim digitalen Antrag benötigen, stehen wir Ihnen wie gewohnt gerne zur Verfügung. Wenden Sie sich hierzu bitte per Mail an hwpa@vgds.de.
(Aktualisiert am 22.09.2025)