
(Bildquelle: KI-generiert, Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim)
Im Januar 2024 wurde das Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf Bundesebene verabschiedet, welches im April 2025 durch das Ausführungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (AGWPG) ergänzt wurde. Diese beiden Gesetzestexte regeln die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, um die Umstellung auf treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu ermöglichen.
Kleinere Kommunen wie die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim müssen ihren verbindlichen Wärmeplan bis Ende Juni 2028 vorliegen haben. Hierzu muss analysiert werden, wie die Wärmeversorgung dekarbonisiert werden kann. Notwendige Schritte sind die Analyse des aktuellen Wärmebedarfs und der Potenziale für erneuerbare Energien, die Aufstellung eines Zielszenarios für die zukünftige Wärmeversorgung sowie Beschluss und Veröffentlichung.
Für die Bürger der Verbandsgemeinde bedeutet die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung das Verhindern von voreiligen Heizungstauschen, da der Wärmeplan die realistische Versorgung in der Zukunft zeigt. Der Wärmeplan schafft Planungssicherheit und fördert den Ausbau einer klimafreundlichen Wärmeversorgung.
Die einzelnen Schritte:
1. Vorbereitung
Die Grundlage der Wärmeplanung ist eine stabile organisatorische Basis. Hierzu zählen ein politischer Beschluss, die Verankerung in der Gemeindeverwaltung, die Einbindung relevanter Akteure sowie die Festlegung der Ziele der Planung und des Prozesses.
2. Eignungsprüfung
Im ersten Schritt wird geprüft, welche Gebiete sich grundsätzlich für die Versorgung über ein Wärme- oder Wasserstoffnetz eignen und welche nicht (§ 14 WPG).
3. Bestandsanalyse
Darauf folgt eine Analyse des derzeitigen Wärmeverbrauchs und des zukünftigen Wärmebedarfs der Gemeinde (§ 15 WPG3)
4. Potenzialanalyse
Im nächsten Schritt werden alle lokal und regional vorhandenen Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich und unvermeidbarer Abwärme untersucht (§ 16 WPG)
5. Zielszenarioentwicklung
Darauf aufbauend wird ein Zielszenario erarbeitet, welches aufzeigt, wie sich Wärmebedarf und -versorgung bis 2045 entwickeln können, um Klimaneutralität zu erreichen (§ 17 WPG)
6. Umsetzungsstrategie
Zuletzt wird eine konkrete Umsetzungsstrategie erarbeitet (§ 20 WPG). Diese enthält, auf der Grundlage der vorherigen Analysen, Maßnahmen zur Senkung des Wärmebedarfs und zur Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Versorgung bis 2045.
Weitere Informationen:
Wärmeplanungsgesetz (WPG): https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/
Anwendungsgesetz des Wärmeplanungsgesetz (AGWPG): https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-WPGAGRPpELS
Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW): https://www.kww-halle.de/
(Hinweis: Bei Nutzung oben stehender Internetlinks verlassen Sie die Homepage der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim)
Diese Homepage-Seite wird im weiteren Verlauf um Updates und weitere Meldungen aktualisiert, und es wird das Konzept zur Kommunalen Wärmeplanung nach seiner Fertigstellung veröffentlicht.
(Aktualisiert am 20.01.2026)