Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplans „Am Leiermann – Stechgraben“ nach § 13a BauGB in der Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau; hier: Erneute Offenlage und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 S 1 u. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung 3. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.Dezember 2023 (BGBI. 2023 I Nr. 394)
Planziel:
Ziel des Bebauungsplans „Am Leiermann – Stechgraben“ ist es, die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern und drei Mehrfamilienhäusern auf einem ehemals gewerblich genutzten Grundstück zu schaffen, um damit das Wohnbaulandpotenzial innerhalb der bestehenden Ortslage im Sinne einer Nachverdichtung sinnvoll zu nutzen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst folgende Flurstücke Nrn. 1072, 107/3, 107/4, 107/5, 107/7, 108, 108/2, 333/1, 334, 335/6, 337/6, 341/6 und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch den Stechgraben,
- im Westen durch die Grenzen zu den Flurstücken Nrn. 103/1, 333/2 und 105
- im Süden durch die Hauptstraße, sowie die Straße Am Leiermann (ausgenommen vom Geltungsbereich bleibt das Anwesen Am Leiermann 25 mit den Flst. Nrn. 110/3, 109/2 und 337/5)
- im Osten durch die Grenzen zu den Flst. Nrn. 345, 351/5, 341/5 und 341/3.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im nachfolgenden Lageplan dargestellt.

Da es sich bei der im Plangebiet angestrebten Nachverdichtung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewandt. Der Ortsgemeinderat Rödersheim-Gronau hat in seiner Sitzung am 02.06.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Leiermann – Stechgraben“ beschlossen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen, dass der Bebauungsplanentwurf, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung, gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt werden soll. Die öffentliche Auslegung fand vom 18.08.2020 bis zum 17.09.2020 statt.
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich Änderungen/Ergänzungen, die eine erneute öffentliche Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderten. Der Beschluss zur erneuten Offenlage wurde am 17.04.2023 gefasst. Die erneute öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand vom 28.08.2023 bis zum 28.09.2023 statt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen ergaben sich wiederholt Änderungen/Ergänzungen, die eine erneute öffentliche Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfordern.
Gemäß Beschluss des Ortsgemeinderates Rödersheim-Gronau vom 18.03.2025 sollen im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß § 4a Abs. 3 S. 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Die wesentlichen Änderungen/Ergänzungen sind insbesondere:
- Anpassungen/Änderungen zu, Gebäudehöhe sowie Dachform/Neigung und Darstellung in der Nutzungsschablone
- Die Breite der privaten Grünfläche wurde auf 5 Meter verringert
- Anpassung der Baugrenzen (größerer Abstand zur Straße von 3 m und Erweiterung im rückwärtigen Bereich durch Verkleinerung der Grünfläche)
- Festlegung der Firstrichtung
- Anpassung der Straßenhöhe aufgrund der Entwässerung
Die Änderungen sind in den Bebauungsplanunterlagen sowohl in der Planzeichnung als auch in den Textteilen kenntlich gemacht.
Im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB wird von einer Umweltprüfung abgesehen. Bestandteil der öffentlichen Auslegung sind neben dem Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung folgende Gutachten sowie umweltbezogene Informationen nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB:
- Weitere Erkundung des Betriebgeländes auf nutzungsbedingte Untergrundkontaminationen (Peschla + Rochmes, Januar 2015) mit Aussagen über nutzungsbedingte Verunreinigungen betreffend den Boden sowie den Grundwasserpfad einschließlich Darlegung der geologischen Untergrundverhältnisse und der hydrogeologischen Situation. Das Gutachten enthält Aussagen über die Konzentration von Mineralölkohlenwasserstoffen (MKW), Aromatische Kohlenwasserstoffe (AKW) sowie Leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) in der Bodenluft und im Grundwasser unter berücksichtigung der Wirkungspfade Boden – Mensch, Bodenluft – Mensch, Boden – Nutzpflanze, Boden – Grundwasser. Das Gutachten schlägt ein Untersuchungskonzept zu detaillierten Erkundungen vor.
- Detailuntersuchung ehemalige Wäscherei Hörner (Zangl, Dzengel und Partner Consult, Mai 2018) mit detaillierten Aussagen, konzentriert auf bestimmte Verdachtsbereiche zu den in vorhergehendem Gutachten aufgeführten Untersuchungen, mit besonderem Schwerpunkt auf LHKW, zusätzlich mit Aussagen über PAK (Polychlorierte Aromatische Kohlenwasserstoffe), FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe), Bor und Phosphat. Das Gutachten enthält Vorschläge für das weitere Vorgehen.
- Artenschutzrechtliche Prüfung vom April 2020 (Institut für Botanik und Landschaftspflege, April 2020) mit Aussagen zu Biotoptypen, Habitatstrukturen und artenschutzrechtlich relevanten Artengruppen (Vögel, Fledermäuse, Reptilien, Insekten, Amphibien, Pflanzen) unter Hinweis auf die naturschutzrechtlichen Belange und vorgeschlagene Maßnahmen zur Minderung des Eingriffs.
- Schalltechnische Untersuchungen Bebauungsplan „Am Leiermann – Stechgraben“ Ortsgemeinde Rödersheim-Gronau (Schallschutz.biz, Ingenieurbüro für Schallschutz, Dipl.-Ing. Armin Moll, November 2020) mit Aussagen zu Immissionsorten und Gebietsnutzung sowie zur Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte und Beurteilungspegel.
- Sanierungsplanung Ehemalige Wäscherei Hörner (Zangl, Dzengel und Partner Consult, Dezember 2020) mit detaillierten Aussagen zu den Sanierungsmaßnahmen der Verdachtsflächen (LCKW Schadensbereich, PAK) bzgl. Erdarbeiten, Aushubmengen, Bauwasserhaltung sowie zur Baufeldaufbereitung und Entsorgung und zum Grundwasser-Monitoring nach der Sanierung, basierend auf den vorherigen Gutachten.
- Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd: Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsplanes vom Dezember 2020 (SGD Süd, Juni 2021) mit Aussagen zur Verbindlichkeit der Sanierungsplanung und weiteren Forderungen und Vorgaben auf welche bei der Sanierung geachtet werden soll.
- Dokumentation Sanierung Ehemalige Wäscherei Hörner (Manfred Dzengel, Ingenieurbüro für Bauwesen, Januar 2023) mit detaillierten Aussagen und Dokumentation der durchgeführten Sanierung nach Vorgabe der Sanierungsplanung, welche auf den vorherigen Untersuchungen beruht.
- Planung und Bemessung der Regenwasserbewirtschaftung im geplanten NBG inkl. Anlagen (Manfred Dzengel, Ingenieurbüro für Tiefbau, Juli 2024) mit detaillierten Aussagen zur Entwässerung/Wasserwirtschaft im Plangebiet sowie rechnerischen Nachweisen und einer Wasserhaushaltsbilanz.
Darüber hinaus sind umweltbezogene Informationen in Form von Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der zweiten öffentlichen Auslegung zu folgenden Themen verfügbar und Teil der erneuten Offenlage:
Schutzgut Fläche und Boden
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz (22.09.2023)
- Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Untere Naturschutzbehörde (13.09.2023)
- Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde (18.09.2023)
- Landesamt für Geologie und Bergbau (27.09.2023)
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Auffüllungen, Abgrabungen, Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung, Ersatzbaustoffverordnung, Grünflächen, Versickerungsflächen.
Schutzgut Wasser
- Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz (22.09.2023)
- Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Untere Naturschutzbehörde (13.09.2023)
- Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde (18.09.2023)
- Landesbetrieb Mobilität Speyer (13.09.2023)
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Gewässerrandstreifen, Niederschlagswasserbewirtschaftung, Versickerungsmulden/Notüberläufe, Grundwasserflurabstand, Wasserhaushaltsbilanz, durchlässige Verkehrsflächen.
Schutzgut Tiere und Pflanzen sowie biologische Vielfalt
- Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, Untere Naturschutzbehörde (13.09.2023)
- Landesbetrieb Mobilität Speyer (13.09.2023)
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: naturschutzrechtlichen Maßnahmen, Lichtmanagement, Schottergärten, Versiegelung von Verkehrsflächen, Pflanzgebot, Erhalt Gehölzbestände, Einfriedungen, Bäume und deren Auswirkungen auf das Sichtdreieck.
Schutzgut Mensch
- Landesbetrieb Mobilität Speyer (13.09.2023)
Es wurden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Lärmschutz, Bundesimmissionsschutzgesetz.
Den Bürgerinnen und Bürgern wird in der Zeit
von Montag, den 02.06.2025 bis einschließlich Montag, den 07.07.2025
Gelegenheit gegeben, die Planung während der üblichen Dienststunden von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und dienstags von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Foyer des 1. Obergeschosses des Rathauses der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim, einzusehen.
Daneben können die Planunterlagen in diesem Zeitraum auch zusätzlich im Internet auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter www.vg-dannstadt-schauernheim.de/vg_dannstadt_schauernheim/Rathaus/Aktuelle Bekanntmachungen/ sowie im zentralen Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist (02.06.2025 – 07.07.2025) schriftlich im Fachbereich 2 – Infrastruktur und Bauen oder per Email an bauleitplanung@vgds.de oder auf dem postalischen Weg an Verbandsgemeindeverwaltung, Fachbereich 2 – Bauen und Infrastruktur, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim abgegeben werden.
In Zusammenhang mit dem Datenschutz wird darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein Öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlicher Sitzung beraten und entschieden werden. Die eingegangenen Stellungnahmen werden jedoch für die Öffentlichkeit anonymisiert.
Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bzw. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben. Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten Planbereichen und Festsetzungen abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB von der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht gem. § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gem. § 10a BauGB abgesehen wird.
Dannstadt-Schauernheim, den 22.05.2025
Für die Verbandsgemeinde Für die Ortsgemeinde
Dannstadt-Schauernheim Rödersheim-Gronau
Stefan Veth Thomas Angel
Bürgermeister Ortsbürgermeister
Folgende Planunterlagen können hier eingesehen werden (bitte betätigen Sie dazu den jeweiligen Link in der u.s. aufgeführten Aufzählung):
Bebauungsplanentwurf sowie Gutachten in der Fassung vom 18.03.2025 bestehend aus
- Planzeichnung
- Planzeichnung (mit Änderungsnachverfolgung)
- Textliche Festsetzungen inkl. örtl. Bauvorschriften und Begründung
- Textliche Festsetzungen inkl. örtl. Bauvorschriften und Begründung (mit Änderungsnachverfolgung)
- Städtebaulicher Entwurf
- Abwägungsdokument
- Artenschutzrechtliche Prüfung
- Entwässerungskonzept
- Anlagen zum Entwässerungskonzept inkl. Wasserhaushaltsbilanz
- Schalltechnische Untersuchungen
- Gutachten zu nutzungsbedingten Untergrundkontaminationen
- Detailuntersuchung zu Kontaminationen
- Anlagen zur Detailuntersuchung zu Kontaminationen
- Sanierungsplanung
- Verbindlichkeitserklärung des Sanierungsbescheids
- Abschlussdokumentation der Sanierung
- Bestätigungsschreiben zur Abschlussdokumentation