Nebentätigkeiten und Ehrenämter

Nebentätigkeiten und Ehrenämter

Hier informiert Bürgermeister Stefan Veth, welche Nebentätigkeiten und Ehrenämter er 2025 ausgeübt und welche Vergütung er dafür erhalten hat.

Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters


UNTERRICHTUNGEN

Im Dezember 2020 wurden die Regelungen bei Nebentätigkeiten angepasst. Besonders bedeutsam ist eine Änderung im Landesbeamtengesetz (LBG)

§ 119 LBG Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit

(3) Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit unterrichten bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Die Ausführungen nach Satz 1 sind in der Niederschrift über diese Sitzung aufzunehmen. Dieser Teil der Niederschrift ist unverzüglich auf der Internetseite der kommunalen Körperschaft zu veröffentlichen. Soweit eine solche nicht besteht, erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich in dem für die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft festgelegten öffentlichen Bekanntmachungsorgan.

Herr Bürgermeister Stefan Veth kam seiner Verpflichtung nach und teilt in öffentlicher Ratssitzung am 23.04.2026 mit, dass er im Jahr 2025 nachfolgende Nebentätigkeiten  ausgeübt und die nachgenannten Vergütungen erhalten hat:

Verbandsvorsteher bei der Friedelsheimer Wassergruppe, Fußgönheim

Aufwandsentschädigung monatlich 368 Euro

Mitglied im Ausschuss des Kreiswohnungsverbandes des Rhein-Pfalz-Kreises

Sitzungsgelder

Insgesamt 180 Euro

Mitglied im Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreises

Insgesamt 1.940 Euro

Mitglied im Verwaltungsrat  Pfälzischen Pensionsanstalt

Kein Sitzungsgeld erhalten.

Vorsitzender der Kreisgruppe Gemeinde- und Städtebund Rhein-Pfalz-Kreis

Keine Vergütungen

Mitglied im Ausschuss der Pfälzischen Mittelrheingruppe Schifferstadt

Sitzungsgelder

Insgesamt 108 Euro

Rechnungsprüfungsausschuss Gewässerzweckverband Eckbach-Isenach

Keine Vergütung

Stellvertretender Verbandsvorsteher beim Gewässerzweckverband Eckbach-Isenach

Nachzahlung für 2024 und 2025 insgesamt 2150 Euro.

2. Vorsitzender im Kultur- und Heimatkreis der Dannstadter Höhe e.V.

Keine Vergütungen

Aufsichtsratsvorsitzender bei Energiewerken Dannstadter Höhe EWD

Die Vergütung in Höhe von 100 Euro pro Sitzung für den Aufsichtsratsvorsitzenden wird direkt abgeführt an die Verbandsgemeindeverwaltung.

Aufsichtsratsvorsitzender bei Energie Dannstadter Höhe EDH

Die Vergütung in Höhe von 300 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden wird direkt abgeführt an die Verbandsgemeindeverwaltung.


Stefan Veth

Bürgermeister