Hier informiert Bürgermeister Stefan Veth, welche Nebentätigkeiten und Ehrenämter er 2025 ausgeübt und welche Vergütung er dafür erhalten hat.
Nebentätigkeiten und Ehrenämter des Bürgermeisters
UNTERRICHTUNGEN
Im Dezember 2020 wurden die Regelungen bei Nebentätigkeiten angepasst. Besonders bedeutsam ist eine Änderung im Landesbeamtengesetz (LBG)
§ 119 LBG Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit
(3) Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit unterrichten bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämtern nur dann, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht. Die Ausführungen nach Satz 1 sind in der Niederschrift über diese Sitzung aufzunehmen. Dieser Teil der Niederschrift ist unverzüglich auf der Internetseite der kommunalen Körperschaft zu veröffentlichen. Soweit eine solche nicht besteht, erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich in dem für die jeweilige kommunale Gebietskörperschaft festgelegten öffentlichen Bekanntmachungsorgan.
Herr Bürgermeister Stefan Veth kam seiner Verpflichtung nach und teilt in öffentlicher Ratssitzung am 23.04.2026 mit, dass er im Jahr 2025 nachfolgende Nebentätigkeiten ausgeübt und die nachgenannten Vergütungen erhalten hat:
Verbandsvorsteher bei der Friedelsheimer Wassergruppe, Fußgönheim
Aufwandsentschädigung monatlich 368 Euro
Mitglied im Ausschuss des Kreiswohnungsverbandes des Rhein-Pfalz-Kreises
Sitzungsgelder
Insgesamt 180 Euro
Mitglied im Kreistag des Rhein-Pfalz-Kreises
Insgesamt 1.940 Euro
Mitglied im Verwaltungsrat Pfälzischen Pensionsanstalt
Kein Sitzungsgeld erhalten.
Vorsitzender der Kreisgruppe Gemeinde- und Städtebund Rhein-Pfalz-Kreis
Keine Vergütungen
Mitglied im Ausschuss der Pfälzischen Mittelrheingruppe Schifferstadt
Sitzungsgelder
Insgesamt 108 Euro
Rechnungsprüfungsausschuss Gewässerzweckverband Eckbach-Isenach
Keine Vergütung
Stellvertretender Verbandsvorsteher beim Gewässerzweckverband Eckbach-Isenach
Nachzahlung für 2024 und 2025 insgesamt 2150 Euro.
2. Vorsitzender im Kultur- und Heimatkreis der Dannstadter Höhe e.V.
Keine Vergütungen
Aufsichtsratsvorsitzender bei Energiewerken Dannstadter Höhe EWD
Die Vergütung in Höhe von 100 Euro pro Sitzung für den Aufsichtsratsvorsitzenden wird direkt abgeführt an die Verbandsgemeindeverwaltung.
Aufsichtsratsvorsitzender bei Energie Dannstadter Höhe EDH
Die Vergütung in Höhe von 300 Euro für den Aufsichtsratsvorsitzenden wird direkt abgeführt an die Verbandsgemeindeverwaltung.
Stefan Veth
Bürgermeister