Ordnungsamt
Neuerungen zum Handwerkerparkausweis - Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO
Seit dem 01.01.2025 können Handwerksbetriebe ihre Anträge zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVo (Handwerkerparkausweis) digital einreichen. Dies ersetzt die bisherige Beantragung und bietet den Handwerksbetrieben einen zeitsparende, komfortable und kostengünstige Lösung. Weitere Informationen erhalten Sie bei Metropolregion Rhein-Neckar.
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