Wärmeplanung 2026

Im Rahmen der Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde zu Beginn der Bearbeitung des kommunalen Wärmeplans geprüft, in welchen Teilgebieten eine verkürzte kommunale Wärmeplanung, das heißt ohne ausführliche Bestands- und Potenzialanalyse und Untersuchung von Wärmeversorgungsarten, durchgeführt werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff-, noch für ein Wärmenetz eignet. Für diesen Analyseschritt wurden die Gemeindegebiete anhand von städtebaulichen Strukturdaten vorläufig in einzelne Teilgebiete eingeteilt, deren Abgrenzung sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung noch ändern kann. 

Die Gebietseinteilung für die Eignungsprüfung kann unter diesem Link eingesehen werden.

Verwendete Daten(-quellen) für die Eignungsprüfung:

  • Luftbild- und ALKIS-Daten
  • Vorherrschende Nutzungsart und Baugebietscharakter
  • Energieatlas Rheinland-Pfalz
  • OpenStreetMap


Die Abgrenzung der Teilgebiete erfolgte anhand zahlreicher Kriterien, wie unter anderem der Nutzungsart der Gebäude und der städtebaulichen Struktur. Es muss an dieser Stelle klargestellt werden, dass die Abgrenzung der Teilgebiete nicht zwangsläufig mit den amtlichen Gemarkungsgrenzen oder den künftigen Wärmeversorgungsgebieten, die sich aus der kommunalen Wärmeplanung ergeben werden, übereinstimmen.

Die Eignungsprüfung für die Wärmeplanung der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim kommt zu dem Ergebnis, dass für keines der Teilgebiete eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden soll. Damit werden alle Teilgebiete auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse untersucht, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dieses Ergebnis dient der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilorte der Verbandsgemeinde. Es sollte außerdem nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass ein Gebiet für ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz ungeeignet ist, ohne dies eingehend zu prüfen.

Die kommunale Wärmeplanung dient der Verbandsgemeinde als strategische Planungsgrundlage und Handlungsleitfaden für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Ein Wärmeplan zeigt räumlich auf, wo welcher Energieträger in welcher Menge im Stadtgebiet verbraucht wird, und ermittelt Sanierungspotenziale im Gebäudebereich zur Senkung des Wärmeverbrauchs sowie Potenziale zur Erschließung erneuerbarer Energien und Abwärme. Des Weiteren werden Maßnahmen erarbeitet und Wärmeversorgungsgebiete benannt, in denen zentrale bzw. dezentrale Wärmeversorgungslösungen vorgesehen sind. Damit stellt der Wärmeplan auch für Gebäudeeigentümer*innen und Energieversorger eine wichtige Orientierung zur Planungs- und Investitionssicherheit bei der Realisierung eigener Versorgungssysteme dar. Die Entscheidung über die Definition der wahrscheinlichen Eignung eines Gebietes in der Wärmeplanung bewirkt keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder eine bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben (§ 27 WPG).

Gemäß § 13 des Wärmeplanungsgesetzes ist die Verbandsgemeinde verpflichtet die Ergebnisse der Eignungsprüfung im Internet zu veröffentlichen. 

Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden. 

Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden und zwar an die Klimschutzstelle:

Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim

E-Mail: franziska.tavernier@vgds.de

(16.09.2026)