Wohnberechtigungsschein

  • Leistungsbeschreibung

    Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, in Rheinland-Pfalz eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung (Sozialwohnung) zu beziehen.  

     

    Der Wohnberechtigungsschein ist für maximal ein Jahr gültig.

     

    Sie können den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Stelle in zwei Varianten beantragen: 

     

    Allgemeiner Wohnberechtigungsschein:

    • Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist berechtigt, eine beliebige Sozialwohnung in Rheinland-Pfalz zu beziehen. 

    Spezieller Wohnberechtigungsschein:   

    • Wohnungsinteressenten bewerben sich – unter Einhaltung der besonderen Bezugsvoraussetzungen – um eine bestimmte Sozialwohnung in Rheinland-Pfalz. Mit diesem Wohnberechtigungsschein ist die Antragstellerin oder der Antragsteller berechtigt, (nur) diese bestimmte Sozialwohnung zu beziehen.  
  • Anträge / Formulare


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