Untersuchungsberechtigungsscheine

  • Leistungsbeschreibung

    Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist für Jugendliche unter 18 Jahren bei Beginn einer Ausbildung eine Untersuchung erforderlich.

    Den hierfür erforderlichen Untersuchungsberechtigungsschein zur Vorlage beim Arzt erhalten Sie im Bürgerservice.