Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.
Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden, wenn die Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten (Vater, Mutter, Betreuer) vorliegt. Hinweis: Bei alleinigem Sorgerecht benötigen wir eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt.
Wegen der Unterschriftsleistung ist Ihre persönliche Vorsprache bei Antragstellung erforderlich.
Beachten Sie bitte, dass die Personalausweise zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt werden.
Die Bearbeitungszeit dauert aktuell zwischen sechs und acht Wochen.
Der alte Personalausweis muss mitgebracht werden.
Personalausweis: digitale Passbilder im Bürgerservice möglich - Führerscheinbeantragung nur mit Papierbild
- Wer einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen will, braucht ein digitales Passbild.
- Dieses Foto kann nun auch direkt im Bürgerservice der Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim, Am Rathausplatz 1, erstellt werden.
- Ebenso bieten zertifizierte Fotografen oder Drogeriemärkte diesen Service an.
- Analoge Bilder können nicht mehr angenommen werden.
- Achtung: Für Führerscheinanträge ist weiterhin ein Papierbild notwendig!
Personalausweis
Bitte legen Sie uns folgende Unterlagen vor:
- den alten Personalausweis
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde, wenn alter Ausweis nicht bei uns ausgestellt oder nicht vorhanden
- Bei Kindern unter 16 Jahren benötigen wir eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten bzw. bei alleinigem Sorgerecht eine aktuelle Negativbescheinigung vom Jugendamt.
Gültigkeitsdauer:
- unter 24 Jahre hat das Dokument eine Gültigkeit von 6 Jahren
- ab 24 Jahre ist der Ausweis 10 Jahre gültig
Gebühren:
- Bis unter 24. Lebensjahr kostet die Ausstellung 27,80 Euro
- Ab dem 24. Lebensjahr ist eine Gebühr von 46 Euro bei Antragstellung zu entrichten
- In Ausnahmefällen kann ein "Vorläufiger Personalausweis" mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt werden, für eine Gebühr von 10 Euro
- Nähere Informationen zu dem neuen Ausweis erhalten Sie auch unter www.personalausweisportal.de
(Aktualisiert am 16.02.2026)