Die Verbandsgemeindeverwaltung kann für Sie folgende Beglaubigungen vornehmen:
- Beglaubigung der Kopie/n von Schriftstücken
- Gebührenfrei sind Kopiebeglaubigungen von Bescheinigungen zur Erlangung von Fahrpreisermäßigungen im ÖPNV, im Zusammenhang mit dem Besuch allgemeinbildender und berufsbildender Schulen sowie im Zusammenhang mit Renten, Krankengeld und Arbeitslosengeld.
- Öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift, zum Beispiel auf dem Grundbuchamt vorzulegenden Löschungsanträgen und ähnlichem genügt die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift und erspart den Gang zum Notar und die daraus resultierende Gebühr.
Bitte beachten Sie:
Bei Unterschriftsbeglaubigungen ist es erforderlich, dass Sie Ihre bzw. alle Beteiligten ihre Unterschrift bei uns leisten. Außerdem müssen Sie zur Legitimation Ihren Ausweis oder Pass mitbringen.
Beglaubigungen, insbesondere wenn Sie mehrere oder unterschiedliche Beglaubigungen benötigen, sind sehr zeitintensiv und werden daher in der Regel nicht direkt während der Kunden-Öffnungszeiten fertiggestellt. Bitte planen Sie eine entsprechende Bearbeitungszeit ein.
Nicht beglaubigt werden können durch die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden)
- Grundstücksangelegenheiten
- Testaments- und Nachlassangelegenheiten
- Bietvollmacht (im Verfahren über eine Zwangsvollstreckung)
Medikamente, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, dürfen auf Reisen ins Ausland mitgenommen werden, wenn eine beglaubigte Bescheinigung mitgeführt wird. Diese stellt Ihnen nur das Gesundheitsamt aus, die Verbandsgemeindeverwaltung darf Ihnen dafür keine Bescheinigung ausstellen.
Sie brauchen eine Beglaubigung oder haben Fragen dazu?
Dann steht Ihnen das Team des Bürgerservice zur Verfügung
unter der Telefonnummer 06231 401-222 oder per E-Mail buergerservice@vgds.de.