Bürgermeisterwahl am 22. März 2026
Ausschreibung Bürgermeister-Stelle
Bei der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim ist zum 3. Juni 2026 die Stelle der/des hauptamtlichen Bürgermeisterin/Bürgermeisters neu zu besetzen, da die Amtszeit des jetzigen Stelleninhabers mit Ablauf des 02.06.2026 endet. Der derzeitige Stelleninhaber wird sich wieder bewerben. Unter diesem Link öffnet sich die vollständige Ausschreibung.
Der Bürgermeister wird von den Bürgern der Verbandsgemeinde in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl gewählt. Die Amtszeit eines Bürgermeisters beträgt acht Jahre und beginnt am 3. Juni 2026.
Informationen zur Bürgermeister-Wahl
Am 22. März 2026 findet in der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim die Bürgermeisterwahl statt, eine etwaige Stichwahl drei Wochen später am 12. April 2026.
Wählbar zum Bürgermeister ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist, am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Ein Wahlvorschlag umfasst für Bewerberinnen/Bewerber, die von einer Partei vorgeschlagen werden:
- Wahlvorschlag
- Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers
- Bescheinigung der Wählbarkeit
- Einzelbescheinigung des Wahlrechts
- Niederschrift über die Versammlung zur Aufstellung der Bewerberin/des Bewerbers
- Versicherung an Eides statt für Nicht-Deutsche
Ein Wahlvorschlag von einem Einzelbewerber umfasst:
- Wahlvorschlag (bitte sammeln Sie die Unterstützungsunterschriften über das Formular unter 5.)
- Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers
- Bescheinigung der Wählbarkeit
- Einzelbescheinigung des Wahlrechts
- Unterschriftenliste (§ 16 Abs. 2 KWG)
- Versicherung an Eides statt für Nicht-Deutsche
(Aktualisiert am 08.12.2025)