
(Bildquelle: KI-generiert, Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim)
Kommunale Wärmeplanung, Stand September 2026
Die Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG für die kommunale Wärmeplanung der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim liegen vor.
Im Rahmen der Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde zu Beginn der Bearbeitung des kommunalen Wärmeplans geprüft, in welchen Teilgebieten eine verkürzte kommunale Wärmeplanung, das heißt ohne ausführliche Bestands- und Potenzialanalyse und Untersuchung von Wärmeversorgungsarten, durchgeführt werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff-, noch für ein Wärmenetz eignet. Für diesen Analyseschritt wurden die Gemeindegebiete anhand von städtebaulichen Strukturdaten vorläufig in einzelne Teilgebiete eingeteilt, deren Abgrenzung sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung noch ändern kann.
Die Gebietseinteilung für die Eignungsprüfung kann unter diesem Link eingesehen werden.
Verwendete Daten(-quellen) für die Eignungsprüfung:
- Luftbild- und ALKIS-Daten
- Vorherrschende Nutzungsart und Baugebietscharakter
- Energieatlas Rheinland-Pfalz
- OpenStreetMap
Die Abgrenzung der Teilgebiete erfolgte anhand zahlreicher Kriterien, wie unter anderem der Nutzungsart der Gebäude und der städtebaulichen Struktur. Es muss an dieser Stelle klargestellt werden, dass die Abgrenzung der Teilgebiete nicht zwangsläufig mit den amtlichen Gemarkungsgrenzen oder den künftigen Wärmeversorgungsgebieten, die sich aus der kommunalen Wärmeplanung ergeben werden, übereinstimmen.
Die Eignungsprüfung für die Wärmeplanung der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim kommt zu dem Ergebnis, dass für keines der Teilgebiete eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden soll. Damit werden alle Teilgebiete auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse untersucht, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dieses Ergebnis dient der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilorte der Verbandsgemeinde. Es sollte außerdem nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass ein Gebiet für ein Wärmenetz oder Wasserstoffnetz ungeeignet ist, ohne dies eingehend zu prüfen.
Die kommunale Wärmeplanung dient der Verbandsgemeinde als strategische Planungsgrundlage und Handlungsleitfaden für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Ein Wärmeplan zeigt räumlich auf, wo welcher Energieträger in welcher Menge im Stadtgebiet verbraucht wird, und ermittelt Sanierungspotenziale im Gebäudebereich zur Senkung des Wärmeverbrauchs sowie Potenziale zur Erschließung erneuerbarer Energien und Abwärme. Des Weiteren werden Maßnahmen erarbeitet und Wärmeversorgungsgebiete benannt, in denen zentrale bzw. dezentrale Wärmeversorgungslösungen vorgesehen sind. Damit stellt der Wärmeplan auch für Gebäudeeigentümer*innen und Energieversorger eine wichtige Orientierung zur Planungs- und Investitionssicherheit bei der Realisierung eigener Versorgungssysteme dar. Die Entscheidung über die Definition der wahrscheinlichen Eignung eines Gebietes in der Wärmeplanung bewirkt keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder eine bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben (§ 27 WPG).
Gemäß § 13 des Wärmeplanungsgesetzes ist die Verbandsgemeinde verpflichtet die Ergebnisse der Eignungsprüfung im Internet zu veröffentlichen.
Während der Dauer der Veröffentlichung können Stellungnahmen abgegeben werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden und zwar an die Klimschutzstelle:
Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim
E-Mail: franziska.tavernier@vgds.de
(16.09.2026)
Vorinformation Kommunale Wärmeplanung vom 20.01.2026
Im Januar 2024 wurde das Wärmeplanungsgesetz (WPG) auf Bundesebene verabschiedet, welches im April 2025 durch das Ausführungsgesetz des Landes Rheinland-Pfalz (AGWPG) ergänzt wurde. Diese beiden Gesetzestexte regeln die Durchführung einer kommunalen Wärmeplanung für die Kommunen in Rheinland-Pfalz, um die Umstellung auf treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis 2045 zu ermöglichen.
Kleinere Kommunen wie die Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim müssen ihren verbindlichen Wärmeplan bis Ende Juni 2028 vorliegen haben. Hierzu muss analysiert werden, wie die Wärmeversorgung dekarbonisiert werden kann. Notwendige Schritte sind die Analyse des aktuellen Wärmebedarfs und der Potenziale für erneuerbare Energien, die Aufstellung eines Zielszenarios für die zukünftige Wärmeversorgung sowie Beschluss und Veröffentlichung.
Für die Bürger der Verbandsgemeinde bedeutet die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung das Verhindern von voreiligen Heizungstauschen, da der Wärmeplan die realistische Versorgung in der Zukunft zeigt. Der Wärmeplan schafft Planungssicherheit und fördert den Ausbau einer klimafreundlichen Wärmeversorgung.
Die einzelnen Schritte:
1. Vorbereitung
Die Grundlage der Wärmeplanung ist eine stabile organisatorische Basis. Hierzu zählen ein politischer Beschluss, die Verankerung in der Gemeindeverwaltung, die Einbindung relevanter Akteure sowie die Festlegung der Ziele der Planung und des Prozesses.
2. Eignungsprüfung
Im ersten Schritt wird geprüft, welche Gebiete sich grundsätzlich für die Versorgung über ein Wärme- oder Wasserstoffnetz eignen und welche nicht (§ 14 WPG).
3. Bestandsanalyse
Darauf folgt eine Analyse des derzeitigen Wärmeverbrauchs und des zukünftigen Wärmebedarfs der Gemeinde (§ 15 WPG3)
4. Potenzialanalyse
Im nächsten Schritt werden alle lokal und regional vorhandenen Potenziale zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich und unvermeidbarer Abwärme untersucht (§ 16 WPG)
5. Zielszenarioentwicklung
Darauf aufbauend wird ein Zielszenario erarbeitet, welches aufzeigt, wie sich Wärmebedarf und -versorgung bis 2045 entwickeln können, um Klimaneutralität zu erreichen (§ 17 WPG)
6. Umsetzungsstrategie
Zuletzt wird eine konkrete Umsetzungsstrategie erarbeitet (§ 20 WPG). Diese enthält, auf der Grundlage der vorherigen Analysen, Maßnahmen zur Senkung des Wärmebedarfs und zur Umstellung auf eine treibhausgasneutrale Versorgung bis 2045.
Weitere Informationen:
Wärmeplanungsgesetz (WPG): https://www.gesetze-im-internet.de/wpg/
Anwendungsgesetz des Wärmeplanungsgesetz (AGWPG): https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-WPGAGRPpELS
Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW): https://www.kww-halle.de/
(Hinweis: Bei Nutzung oben stehender Internetlinks verlassen Sie die Homepage der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim)
Diese Homepage-Seite wird im weiteren Verlauf um Updates und weitere Meldungen aktualisiert, und es wird das Konzept zur Kommunalen Wärmeplanung nach seiner Fertigstellung veröffentlicht.