Dorferneuerung - was wird gefördert?
Durch die Dorferneuerung soll
eine nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung des Dorfes unterstützt und
das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten
und weiterentwickelt werden.
Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem die Ortskerne stabilisieren und stärken, wie zum Beispiel:
· Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten
· Verbesserung des Dorfbildes und Sicherung der baulichen Ordnung
· Erhaltung und Erneuerung der ortsbildprägenden und regional typischen Bausubstanz und Siedlungsstrukturen
· Sicherung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs
· Wiederherstellung der Einheit von Dorf und Landschaft
· Schaffung und Sicherung von Wohnstätten nahen Arbeitsplätzen
Dorferneuerung - wer und wo wird gefördert?
Zuwendungen aus dem Dorferneuerungsprogramm können sowohl Vorhaben
kommunaler Träger (Ortsgemeinden) wie auch privater Träger, auf der Grundlage
der Verwaltungsvorschrift „Förderung der Dorferneuerung“ (VV-Dorf) zuletzt
geändert am 27. August 2010, gewährt werden.
Vorhaben der Dorferneuerung werden
gefördert in räumlich und funktional eigenständigen, dörflich/ländlich oder
landwirtschaftlich geprägten Siedlungseinheiten und landschaftsbestimmenden Gehöftgruppen.
Dabei hat die Förderung mit einer räumlichen Eingrenzung des Gebietes und mit
Bezug auf den historisch wertvollen Gebäude- und Hofanlagenbestand im Ortskern grundsätzlich
Vorrang.
Beispiele für Förderungen
Unter anderem werden bauliche
Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und
landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsame Gebäude mit Hof- und Grünflächen,
einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen,
gefördert. So zum Beispiel Erneuerungen von Holzfensterläden, Hoftore oder des
Daches. Auch die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder
ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe mit
orts- und landschaftsprägendem Charakter einschließlich Hof- und Grünflächen
können förderfähig sein.
Dorferneuerung - wie funktioniert die Förderung?
Die
Förderung setzt ein ganzheitliches – ggf. fortgeschriebenes Dorferneuerungs-
Dorfentwicklungskonzept der Gemeinde voraus. Alle drei Ortsgemeinden der
Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim verfügen über ein
Dorfentwicklungskonzept.
Die Bewilligung der Zuwendung für private Vorhaben erfolgt durch die Kreisverwaltungen.
Anträge sind über die Verbandsgemeindeverwaltung Dannstadt-Schauernheim, bei der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, einzureichen.
Für weitere Informationen oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Pack, Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis, 0621/5909-4380.
(15.02.2021)