„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“
Artikel 3,Abs.2,Grundgesetz- Präambel
„Nein!“ ist ein vollständiger Satz.
Er braucht weder eine Erklärung, noch Rechtfertigung!
Gleichstellungsbeauftragte Brigitte Sassenberg
Aufgaben und Ziele der Gleichstellungsstelle
Sie können jederzeit mit der Gleichstellungsbeauftragten Kontakt aufnehmen, wenn Sie beispielweise
- Informationsmaterial, Auskünfte oder Rat wünschen
- Kontakte zu Frauengruppen oder -verbänden suchen
- Informationen über Angebote für Frauen und Mädchen in unserer Verbandsgemeinde benötigen
- auf Benachteiligungen am Arbeitsplatz, bei Behörden, in der Familie oder bei der Arbeitsplatzsuche aufmerksam machen wollen
- Unterstützung oder Hilfe bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte benötigen
- Anregungen oder Vorschläge machen möchten, wie die Situation von Frauen und Mädchen in unserer Verbandsgemeinde verbessert werden kann
- die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten kennen lernen möchten.
Die Gleichstellungsbeauftragte greift frauenpolitisch wichtige Fragen auf und trägt sie in die Öffentlichkeit, z.B. Themen wie:
- Entgeltgleichheit zwischen Männer und Frauen
Wiedereinstieg in den Beruf
Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Gewalt gegen Frauen
Frauen- und geschlechtergerechte Planung
Die Gleichstellungsbeauftragte initiiert und pflegt Netzwerke z. B.
Frauen in die Selbstständigkeit
Frauen in Politik, Literatur und Kunst
Die Gleichstellungsbeauftragte fördert kulturelle und politische Veranstaltungen z.B.
Internationaler Frauentag und Equal Pay Day
An die Gleichstellungsbeauftragte kann sich jede/r Frau / Mann wenden. Selbstverständlich wird jedes Gespräch vertraulich behandelt.
Kontakt:
Sprechstunde
jeden 1. Dienstag im Monat, 17.00 –
18.00 Uhr, Rathaus, Ratssaal, 3. OG, während der
Sprechstunde Telefon 06231-401-123, außerhalb
der Sprechstunde Telefon 06231-6329315.