Fragen und Antworten rund um (Sport-)Vereine
Schon seit einigen Wochen gibt es
Erleichterungen im Vereinsrecht, neu ist nun, dass der Vereinssport langsam wieder anlaufen
kann. In diesem Zusammenhang gibt es immer wieder viele Fragen. Anbei möchten
wir Sie auf einige Informationsangebote hinweisen:
Im Rahmen des Gesetzentwurfs zur
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und
Strafverfahrensrecht wurde unter anderem eine Ausnahmeregelung aufgenommen, mit
der Vereine auch dann Beschlüsse fassen können, wenn in ihrer Satzung keine
Möglichkeiten für Videokonferenzen oder andere "virtuelle Sitzungen"
vorgesehen sind. Damit können Mitgliederversammlungen, Entlastungen und Wahlen
auch in Zeiten der Corona-Krise durchgeführt werden. Auch Abstimmungen per
E-Mail und Fax werden ermöglicht. Die Neuregelungen sind bis zum 31.12.2021
befristet.
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz am 25.3.2020 verabschiedet. Weitere Infos unter: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/FH_AbmilderungFolgenCovid-19.html
Siehe auch Fragen- und Antwortpapier
des BMJV:
https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Downloads
Rund um finanzielle Hilfen, das Schutzschild für Vereine, gibt es ebenfalls gebündelte Infos sowie das Antragsformular.
Der Sportbund Pfalz gibt auf seiner Internetseite ebenfalls viele Antworten auf Fragen rund um den Vereinssport: https://www.sportbund-pfalz.de/blog/rechtsfragen-in-zeiten-der-corona-krise-wir-geben-antworten/
Und mit diesen zehn Leitplanken für den Vereinssport - Stand 14. Mai 2020 - kann das Training wieder langsam losgehen.
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(14.05.2020)