Handwerkerparkausweis bald online zu beantragen?
Mit dem Handwerkerparkausweis können Betriebe ihre Fahrzeuge werktags für die Dauer des Arbeitseinsatzes u.a. im eingeschränkten Halteverbot, auf Anwohnerparkplätzen oder gebührenfrei in Bereichen mit Parkscheinpflicht abstellen, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Um einen möglichst flexiblen Einsatz zu ermöglichen, kann ein Handwerkerparkausweis für bis zu drei ver-schiedene Fahrzeuge erteilt werden, gilt aber immer nur für das jeweils genutzte Fahrzeug. Antragsberechtigt sind Betriebe, die ihren Sitz in der Metropolregion Rhein-Neckar haben und Mitglied der jeweils zu-ständigen Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer sind. Zu-dem muss der Betrieb eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, für die ein Nutzfahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird. Vor allem vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung auch im Handwerk, wird geprüft, ob und wie Handwerkerparkausweise künftig auch online beantragt und ausgestellt werden können.
Informationen zum Handwerkerparkausweis gibt es bei den zuständi-gen Straßenverkehrsbehörden, bei Barbara Herrera Martinez von der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH (, Tel. 0621 10708-381) sowie unter m-r-n.com/handwerkerparkausweis.
Weitere Informationen zum 10. Jubiläum des Handwerkerparkausweises lesen Sie hier direkt in der Pressemitteilung der Metropolregion Rhein-Neckar.
(6.7.2018)